Hilfsnavigation
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
Seiteninhalt

Aufgaben des Wahlvorstandes

Der Wahlvorstand besteht aus allen in einem Wahlbezirk zusammen eingesetzten Personen. Die einzelnen Mitglieder haben zum Teil unterschiedliche Aufgaben. Sie treffen sich am Wahltag gegen 7:30 Uhr und bereiten das Wahllokal vor. Es müssen nicht immer alle Mitglieder im Wahllokal anwesend sein. Von 8:00 bis 18:00 Uhr ist das Wahllokal für die Stimmabgabe geöffnet. Im Anschluss daran werden die Stimmen ausgezählt.

Für die Mitarbeit in einem Wahlvorstand wird ein sogenanntes Erfrischungsgeld von zurzeit 25 Euro gezahlt.

Vorbereitung und Durchführung der Wahl im Wahllokal

Folgende Dinge hat der Wahlvorstand vor Beginn der eigentlichen Wahlhandlung zu veranlassen:

  • Überprüfen der Wahlunterlagen
  • Feststellen der Anwesenheit aller Mitglieder des Wahlvorstandes
  • Aufstellen der Wahlkabinen, Anbringen von Aushängen und Ausschilderung
  • Verschließen der Wahlurnen nach Kontrolle, dass diese leer sind
  • Bereitlegen der Unterlagen (Stimmzettel, Wählerverzeichnis etc.)

Vorsitzende bzw. Vorsitzender (auch: Wahlvorsteher/in)

Die bzw. der Vorsitzende nimmt unter anderem diese Aufgaben wahr:

  • Verpflichten der Wahlvorstandsmitglieder zur Verschwiegenheit und Unparteilichkeit
  • Eröffnen und Beendigen der Wahlhandlung
  • Sicherstellen eines reibungslosen Ablaufs der Wahlhandlung
  • Leiten der Tätigkeit des Wahlvorstandes bei der Wahlhandlung und Stimmenauszählung

Schriftführerin bzw. Schriftführer

Auch die Schriftführerin bzw. der Schriftführer hat am Wahltag spezielle Aufgaben:

  • Transport der Wahlunterlagen morgens vom Rathaus ins Wahllokal und abends wieder zurück
  • Führen des Wählerverzeichnisses
  • Ausfüllen der Wahlniederschrift, Erfassen des Ergebnisses
  • Aufnahme eventueller Vermerke während der Wahlhandlung und der Auszählung
  • Auszahlen des Erfrischungsgeldes

Stellvertreterin bzw. Stellvertreter

Für die beiden zuvor genannten Funktionen gibt es jeweils eine Stellvertretung, die während einer Abwesenheit der oder des anderen die jeweiligen Aufgaben wahrnimmt. Sind beide anwesend, übernimmt die Stellvertretung Beisitzeraufgaben.

Beisitzerinnen und Beisitzer

Während des Wahltages haben Beisitzerinnen und Beisitzer des Wahlvorstandes folgende Aufgaben:

  • Kontrolle der Wahlbenachrichtigungen, bzw. der Personalausweise
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Ordnen des Zutritts zum Wahlraum und zu den Wahlkabinen
  • Sortieren der Stimmzettel und Auszählen der Stimmen

Der Wahlvorstand als Ganzes

trifft als eigenständiges Wahlorgan durch Abstimmung gemeinsame Entscheidungen, z.B. wenn nicht eindeutig ist, ob eine Stimme gültig ist oder nicht. Bei Stimmengleichheit gibt dabei die Stimme der bzw. des Vorsitzenden den Ausschlag.

Mehr erfahren Sie auch in den folgenden Videos: 

Der Wahlvorstand:

Ablauf des Wahltags:

Ablauf der Stimmauszählung und Dokumentation:

Kontakt

Herr Tobias Antoni
Wahlen
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-1104
Fax: 06341/13-881103
E-Mail oder Kontaktformular
zurück nach oben drucken