Der Wahlvorstand besteht aus allen in einem Wahlbezirk zusammen eingesetzten Personen. Die einzelnen Mitglieder haben zum Teil unterschiedliche Aufgaben. Sie treffen sich am Wahltag gegen 7:30 Uhr und bereiten das Wahllokal vor. Es müssen nicht immer alle Mitglieder im Wahllokal anwesend sein. Von 8:00 bis 18:00 Uhr ist das Wahllokal für die Stimmabgabe geöffnet. Im Anschluss daran werden die Stimmen ausgezählt.
Für die Mitarbeit in einem Wahlvorstand wird ein sogenanntes Erfrischungsgeld von zurzeit 25 Euro gezahlt.
Folgende Dinge hat der Wahlvorstand vor Beginn der eigentlichen Wahlhandlung zu veranlassen:
Die bzw. der Vorsitzende nimmt unter anderem diese Aufgaben wahr:
Auch die Schriftführerin bzw. der Schriftführer hat am Wahltag spezielle Aufgaben:
Für die beiden zuvor genannten Funktionen gibt es jeweils eine Stellvertretung, die während einer Abwesenheit der oder des anderen die jeweiligen Aufgaben wahrnimmt. Sind beide anwesend, übernimmt die Stellvertretung Beisitzeraufgaben.
Während des Wahltages haben Beisitzerinnen und Beisitzer des Wahlvorstandes folgende Aufgaben:
trifft als eigenständiges Wahlorgan durch Abstimmung gemeinsame Entscheidungen, z.B. wenn nicht eindeutig ist, ob eine Stimme gültig ist oder nicht. Bei Stimmengleichheit gibt dabei die Stimme der bzw. des Vorsitzenden den Ausschlag.
Mehr erfahren Sie auch in den folgenden Videos:
Der Wahlvorstand:
Ablauf des Wahltags:
Ablauf der Stimmauszählung und Dokumentation: