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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Häufig gestellte Fragen zum Thema Wahlhilfe

Was ist ein (Brief-)Wahlvorstand?

Für jeden Stimmbezirk sowie für die Briefwahlbezirke wird ein Wahlvorstand benötigt. Der Wahlvorstand besteht, je nach Art der Wahl, aus bis zu 11 Personen, die unterschiedliche Aufgaben haben. Gemeinsam sorgen Sie für einen reibungslosen Ablauf der Wahl.

 

Wer kann Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden?

Das Amt der Wahlhelferin / des Wahlhelfers ist ein Ehrenamt und alle Wahlberechtigten können sich dazu berufen lassen.
Die Stadtverwaltung Landau setzt dabei auf Ihre freiwillige Bereitschaft.

Grundsätzlich sind keine Vorkenntnisse notwendig.

Wie werde ich Wahlhelferin oder Wahlhelfer?

Wenn Sie Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden möchten, können Sie sich direkt beim Wahlamt melden. Nutzen Sie dazu die rechts angegebenen Kontaktmöglichkeiten.

 

Wie läuft ein Wahltag ab?

Der Wahlvorstand trifft sich vor 8:00 Uhr, um das Wahllokal für den Wahltag herzurichten.

Während der Wahlzeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr können Sie mit Ihrer Vertreterin / ihrem Vertreter die Anwesenheitszeiten absprechen. Sie müssen nicht beide gleichzeitig vor Ort sein. Ab 18:00 Uhr werden vom kompletten Wahlvorstand die abgegebenen Stimmen ausgezählt und das Wahllokal wieder aufgeräumt.

Für Ihre Tätigkeit am Wahltag erhalten Sie ein Erfrischungsgeld in Höhe von derzeit 25,00 EUR.

Wie werde ich auf den Einsatz vorbereitet?

Im Rathaus findet einige Tage vor der Wahl eine Schulung für die Wahlvorsteherinnen / Wahlvorsteher und Schriftführerinnen / Schriftführer sowie ihre Stellvertreter statt. Beisitzer/ -innen bzw. Besitzer benötigen keine Schulung.

Gibt es Vorkehrungen zum Schutz vor einer Corona-Infektion?

Bei der Wahl werden Vorsorgemaßnahmen getroffen, um sowohl die Mitglieder der Wahlvorstände als auch die Wählerinnen und Wähler zu schützen. Die Stadtverwaltung hat dafür ein Hygienekonzept erarbeitet.

Ist mein Einsatz einmalig oder verpflichte ich mich zu jeder kommenden Wahl?

Bei Ihrer Anmeldung beim Wahlamt können Sie angeben, ob Sie sich für nur diese Wahl verpflichten möchten oder auch für kommende Wahlen. Die Entscheidung ist Ihnen überlassen.

Kann ich mir Einsatzort und -zeit aussuchen?

Geben Sie bei Ihrer Anmeldung an, in welchem Wahllokal Sie eingesetzt werden möchten. Sie können auch angeben, ob Sie für die Vormittags- oder Nachmittagsschicht eingeteilt werden möchten. Ab ca. 17:30 Uhr kommt der Wahlvorstand komplett zusammen, um die Auszählung der Stimmen vorzubereiten, die nach dem Ende der Wahlzeit um 18:00 Uhr beginnt.

Das Wahlamt versucht, diese Wünsche zu verwirklichen. Jedoch kann es durchaus sein, dass der ein oder andere Wunsch nicht zu realisieren ist. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis.

Wie erfahre ich, ob ich eingesetzt werde?

Sobald Sie für uns als Wahlhelferin / Wahlhelfer feststehen, bekommen Sie eine schriftliche Verpflichtung mit allen wichtigen Informationen.

Wird mein Einsatz entlohnt?

Am Ende des Wahltages erhalten Sie ein Erfrischungsgeld in Höhe von 25,00 EUR.

Was muss ich mitbringen?

Alle notwendigen Materialien, die Sie am Wahltag benötigen, werden, vor Ort bereitgestellt. Es wird lediglich empfohlen, sich ausreichend Essen und Trinken mitzubringen.

Bin ich versichert?

Am Wahltag sind Sie versichert.

Kann ich am Wahltag selbst wählen gehen

Da Sie nicht verpflichtet sind, den ganzen Tag über anwesend zu sein, können Sie in Ihrer Pause selbst wählen gehen. Sollten Sie in dem für Sie zuständigen Wahllokal tätig sein, können Sie dies jederzeit. Anderenfalls können Sie auch Briefwahl beantragen.

Kontakt

Herr Tobias Antoni
Wahlen
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-1104
Fax: 06341/13-881103
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Sophie Dittrich
Zentrale Verwaltungsaufgaben / Wahlen
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-1107
Fax: 06341/13-881103
E-Mail oder Kontaktformular
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