Für jeden Stimmbezirk sowie für die Briefwahlbezirke wird ein Wahlvorstand benötigt. Der Wahlvorstand besteht, je nach Art der Wahl, aus bis zu 11 Personen, die unterschiedliche Aufgaben haben. Gemeinsam sorgen Sie für einen reibungslosen Ablauf der Wahl.
Das Amt der Wahlhelferin / des Wahlhelfers ist ein Ehrenamt und alle Wahlberechtigten können sich dazu berufen lassen.
Die Stadtverwaltung Landau setzt dabei auf Ihre freiwillige Bereitschaft.
Grundsätzlich sind keine Vorkenntnisse notwendig.
Wenn Sie Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden möchten, können Sie sich direkt beim Wahlamt melden. Nutzen Sie dazu die rechts angegebenen Kontaktmöglichkeiten.
Der Wahlvorstand trifft sich vor 8:00 Uhr, um das Wahllokal für den Wahltag herzurichten.
Während der Wahlzeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr können Sie mit Ihrer Vertreterin / ihrem Vertreter die Anwesenheitszeiten absprechen. Sie müssen nicht beide gleichzeitig vor Ort sein. Ab 18:00 Uhr werden vom kompletten Wahlvorstand die abgegebenen Stimmen ausgezählt und das Wahllokal wieder aufgeräumt.
Für Ihre Tätigkeit am Wahltag erhalten Sie ein Erfrischungsgeld in Höhe von derzeit 25,00 EUR.
Im Rathaus findet einige Tage vor der Wahl eine Schulung für die Wahlvorsteherinnen / Wahlvorsteher und Schriftführerinnen / Schriftführer sowie ihre Stellvertreter statt. Beisitzer/ -innen bzw. Besitzer benötigen keine Schulung.
Bei der Wahl werden Vorsorgemaßnahmen getroffen, um sowohl die Mitglieder der Wahlvorstände als auch die Wählerinnen und Wähler zu schützen. Die Stadtverwaltung hat dafür ein Hygienekonzept erarbeitet.
Bei Ihrer Anmeldung beim Wahlamt können Sie angeben, ob Sie sich für nur diese Wahl verpflichten möchten oder auch für kommende Wahlen. Die Entscheidung ist Ihnen überlassen.
Geben Sie bei Ihrer Anmeldung an, in welchem Wahllokal Sie eingesetzt werden möchten. Sie können auch angeben, ob Sie für die Vormittags- oder Nachmittagsschicht eingeteilt werden möchten. Ab ca. 17:30 Uhr kommt der Wahlvorstand komplett zusammen, um die Auszählung der Stimmen vorzubereiten, die nach dem Ende der Wahlzeit um 18:00 Uhr beginnt.
Das Wahlamt versucht, diese Wünsche zu verwirklichen. Jedoch kann es durchaus sein, dass der ein oder andere Wunsch nicht zu realisieren ist. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis.
Sobald Sie für uns als Wahlhelferin / Wahlhelfer feststehen, bekommen Sie eine schriftliche Verpflichtung mit allen wichtigen Informationen.
Am Ende des Wahltages erhalten Sie ein Erfrischungsgeld in Höhe von 25,00 EUR.
Alle notwendigen Materialien, die Sie am Wahltag benötigen, werden, vor Ort bereitgestellt. Es wird lediglich empfohlen, sich ausreichend Essen und Trinken mitzubringen.
Am Wahltag sind Sie versichert.
Da Sie nicht verpflichtet sind, den ganzen Tag über anwesend zu sein, können Sie in Ihrer Pause selbst wählen gehen. Sollten Sie in dem für Sie zuständigen Wahllokal tätig sein, können Sie dies jederzeit. Anderenfalls können Sie auch Briefwahl beantragen.