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29.04.2022

Ab Mai: Änderung bei der Ausstellung von Bescheinigungen für Genesene

Bei Apotheken und Hausarztpraxen besteht mittlerweile flächendeckend und unkompliziert die Möglichkeit, sich nach überstandener, PCR-bestätigter Coronainfektion einen digitalen Genesenennachweis erstellen zu lassen. Daher wird das Gesundheitsamt Südliche Weinstraße ab dem 1. Mai 2022 auf den Versand von Genesenenbescheinigungen verzichten. Das bündelt personelle Ressourcen, vermeidet täglich hunderte Papiere und Briefe und berücksichtigt den tatsächlichen Bedarf einer Genesenenbescheinigung im Einzelfall. 

Bei Bedarf kann man sich einen digitalen Genesenennachweis in der Apotheke oder der Hausarztpraxis ausstellen lassen. Betroffene können dort den digitalen Genesenennachweis (mit QR-Code, zum Beispiel für die Corona-Warn-App) nach Ende der Absonderung unter Vorlage des positiven PCR-Testergebnisses und eines Identifikationsdokuments, also zum Beispiel dem Personalausweis, erhalten.

Voraussetzung für die Ausstellung des digitalen Genesenennachweises ist ein positiver PCR-Test. Personen mit lediglich einem positiven professionellen Schnelltest (PoC) können weiterhin keinen Nachweis erhalten. Personen, die einen digitalen Genesenennachweis benötigen oder haben möchten, müssen sich während der Infektion selbständig um eine PCR-Testung kümmern. Dazu kann beispielsweise eine PCR-Teststation aufgesucht oder die Hausärztin beziehungsweise der Hausarzt kontaktiert werden.

Alle dem Gesundheitsamt bekannten positiv getesteten Personen mit Posteingang im April bekommen noch automatisch eine Bescheinigung per Post zugesandt.

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