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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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03.09.2012

Allgemeinverfügung regelt das Mitbringen und das Trinken von Alkohol am »Landauer Herbstmarkt«

Die Ordnungsabteilung der Stadt Landau hat zum bevorstehenden „Landauer Herbstmarkt“ eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese verbietet das Mitführen und / oder das Trinken von alkoholhaltigen Getränken im Bereich des Veranstaltungsortes und der umliegenden Straßenzüge im öffentlichen Raum. Der Verbotsbereich wird durch folgende Straßen begrenzt, die in Richtung der Veranstaltungsorte nicht überschritten werden dürfen: Alter Messplatz, Straße Am Kronwerk, Fortstraße zwischen Nordring und Einmündung Am Kronwerk.
 
Das Verbot gilt nicht für die gaststättenrechtlich konzessionierten Flächen sowie für die Ausschankstellen des Festes.
 
Die Allgemeinverfügung gilt für die gesamte Veranstaltungsdauer von Samstag, 08. September 2012, 15 Uhr, bis einschließlich Montag, 17. September 2012, 24.00 Uhr.
 
In diesem Zeitraum sind verstärkte Kontrollen zur Einhaltung dieser Allgemeinverfügung geplant.
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