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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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03.09.2014

Allgemeinverfügung regelt das Mitbringen und das Trinken von Alkohol am »Herbstmarkt«

Die Ordnungsabteilung der Stadt Landau hat zum bevorstehenden „Herbstmarkt“ eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese verbietet das Mitführen und / oder das Trinken von alkoholhaltigen Getränken im Bereich des Veranstaltungsortes und der umliegenden Straßenzüge im öffentlichen Raum. 

Das Verbot gilt nicht für die gaststättenrechtlich konzessionierten Flächen sowie für die Ausschankstellen des Marktes. Für Anwohner der Straße „Am Kronwerk“ einschließlich deren Zulieferer beschränkt sich das Verbot auf den Verzehr alkoholhaltiger Getränke.

Die Allgemeinverfügung gilt für die gesamte Veranstaltungsdauer von Samstag, dem 13. September 2014, 15:00 Uhr, bis einschließlich Montag, dem 22. September 2014, 24:00 Uhr.

In diesem Zeitraum sind verstärkte Kontrollen zur Einhaltung dieser Allgemeinverfügung geplant.

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