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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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02.07.2012

Allgemeinverfügung regelt das Mitbringen und das Trinken von Alkohol am »Landauer Sommer«

Die Ordnungsabteilung der Stadt Landau hat zum bevorstehenden Fest „Landauer Sommer“ eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese verbietet das Mitführen und / oder das Trinken von alkoholhaltigen Getränken im Bereich des Veranstaltungsortes und der umliegenden Straßenzüge im öffentlichen Raum. 

Das Verbot gilt nicht für die gaststättenrechtlich konzessionierten Flächen sowie für die Ausschankstellen des Festes.
 
Die Allgemeinverfügung gilt für die gesamte Veranstaltungsdauer von Freitag, 06. Juli 2012, 17 Uhr, bis einschließlich Montag, 09. Juli 2012, 1 Uhr.
 
In diesem Zeitraum sind verstärkte Kontrollen zur Einhaltung dieser Allgemeinverfügung geplant.
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