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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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23.07.2014

Allgemeinverfügung regelt das Mitbringen und das Trinken von Alkohol an der Weinkerwe Nußdorf

Die Ordnungsabteilung der Stadt Landau hat zur bevorstehenden Weinkerwe in Nußdorf eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese verbietet das Mitführen und / oder das Trinken von alkoholhaltigen Getränken im Bereich des Veranstaltungsortes und im öffentlichen Raum. 

Das Verbot gilt nicht für die gaststättenrechtlich konzessionierten Flächen sowie für die Ausschankstellen der Weinkerwe.

Die Allgemeinverfügung gilt für die gesamte Veranstaltungsdauer von Freitag, dem 1. August 2014, ab 20:00 Uhr, bis einschließlich Mittwoch, dem 6. August 2014, 03:00 Uhr.

In diesem Zeitraum sind verstärkte Kontrollen zur Einhaltung dieser Allgemeinverfügung geplant.

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