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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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19.07.2012

Allgemeinverfügung regelt das Mitbringen und das Trinken von Alkohol bei der Weinkerwe in Nußdorf

Die Ordnungsabteilung der Stadt Landau hat zur bevorstehenden Weinkerwe in Nußdorf eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese verbietet das Mitführen und / oder das Trinken von alkoholhaltigen Getränken im Bereich des Veranstaltungsortes und der umliegenden Straßenzüge im öffentlichen Raum.
 
Das Verbot gilt nicht für die gaststättenrechtlich konzessionierten Flächen sowie für die Ausschankstellen der Weinkerwe.
 
Die Allgemeinverfügung gilt für die gesamte Veranstaltungsdauer von Freitag, 03. August 2012, 20.00 Uhr, bis einschließlich Mittwoch, 08. August 2012, 20.00 Uhr.
 
In diesem Zeitraum sind verstärkte Kontrollen zur Einhaltung dieser Allgemeinverfügung geplant.
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