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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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An Verjährungsfristen denken - Gutscheine rechtzeitig einlösen

Die kalte Jahreszeit steht wieder vor der Tür. Ein Besuch im Freizeitbad LA OLA bietet auch an grauen Wintertagen eine Vielzahl von Möglichkeiten: Egal ob Sie Ruhe und Entspannung suchen, oder sportlich aktiv sein möchten – die große Wellnessoase der Südpfalz hält für Groß und Klein ein umfangreiches Angebot bereit.

Zum 31. Dezember 2016 verjähren alle Gutscheine, die im Jahr 2013 gekauft wurden. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt, dass die allgemeine Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt. Die Frist beginnt jeweils mit Ablauf des Jahres zu laufen, in dem der Gutschein gekauft wurde. Wir möchten Sie daher einladen, das Freizeitbad LA OLA noch rechtzeitig vor Jahreswechsel zu besuchen. Gutscheine, die im Jahr 2012 und in Vorjahren erworben wurden, können schon jetzt nicht mehr angenommen werden. Diese sind entsprechend der Regelungen des § 195 Bürgerliches Gesetzbuch bereits verjährt.

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