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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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23.10.2020

Corona-Update: Südpfalzmetropole Landau vorerst wieder in »Warnstufe« (Gelb) - OB Hirsch erneuert Appell zu besonderer Vorsicht und gegenseitiger Rücksichtnahme

Nach wenigen Tagen in der „Gefahrenstufe“ (Orange) befindet sich die Stadt Landau vorerst wieder – wenn auch knapp – in der „Warnstufe“ (Gelb) des Warn- und Aktionsplans des Landes Rheinland-Pfalz zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Oberbürgermeister Thomas Hirsch warnt trotz der leichten Entspannung bei den Fallzahlen vor Leichtsinn und appelliert an die Bevölkerung, auch über das anstehende Wochenende unbedingt die bekannten Schutzregeln zu beachten.

Der OB: „Die hohen Fallzahlen der vergangenen Tage hingen im Wesentlichen mit der bekannten, privaten Feierlichkeit in der Region zusammen, die nach wie vor Kreise zieht und unser Gesundheitsamt beschäftigt. Das Infektionsgeschehen war und ist daher eingrenzbar. Vor diesem Hintergrund haben wir uns unabhängig von der Stufe, in der wir uns befinden, dafür entschieden, die Situation über das anstehende Wochenende weiter zu beobachten und zunächst keine zusätzlichen Maßnahmen wie etwa eine verschärfte Maskenpflicht zu verhängen.“ Dies setze aber immer voraus, dass sich alle an die bekannten Schutzregeln hielten, so der Stadtchef. „Das gilt vor allem auch bei Treffen im Privatbereich, die so weit wie möglich reduziert werden sollten. Bitte helfen Sie mit, die Infektionszahlen einzudämmen, unser Gesundheitssystem vor der Überlastung zu bewahren und das öffentliche Leben aufrechtzuerhalten.“

In diesem Zusammenhang begrüßt Landaus OB auch die Entscheidung der Landesregierung, die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei privaten Feierlichkeiten auf 25 zu begrenzen. Eine landesweit einheitliche Regelung sei einem „Flickenteppich“ vorzuziehen, ist Hirsch überzeugt. Er teilt weiter mit, dass er sich zusammen mit dem Landrat der Südlichen Weinstraße, Dietmar Seefeldt, dafür ausspricht, bei Bedarf eine gemeinsame Corona-Task-Force für Stadt und Kreis einzurichten. Für beide Gebietskörperschaften ist in interkommunaler Zusammenarbeit das gemeinsame Gesundheitsamt zuständig.

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