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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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19.11.2020

Coronavirus: Fallzahlen im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau am Donnerstag, 19. November

Nach aktuellem Stand (19.11.2020, 16:00 Uhr) haben sich seit der gestrigen Meldung 23 weitereFälle des Coronavirus (COVID-19) im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau bestätigt. Insgesamt wurden 1.048 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Südliche Weinstraße an das Landesuntersuchungsamt übermittelt. 692 Personen sind gesundet*.
9 Personen sind verstorben.

Folgende Einrichtungen im Landkreis Südliche Weinstraße sind aktuell neu betroffen:

Pro Seniore Residenz Bad Bergzabern

Ein Bewohner wurde positiv auf COVID-19 getestet. Die Ermittlungen dauern noch an.

Realschule plus im Pamina-Schulzentrum Herxheim

Ein Schüler wurde positiv auf COVID-19 getestet. Der Schüler besuchte am
12. November zuletzt die Schule. Zum aktuellen Zeitpunkt wurden 20 Personen als Kontaktpersonen der Kategorie 1 eingestuft. Sie stehen unter Quarantäne bis 14 Tage nach dem letzten persönlichen Kontakt. Die weiteren Ermittlungen dauern noch an.

Verbandsgemeinde Annweiler: 101 Personen (52 davon gesundet, 2 verstorben)

Verbandsgemeinde Bad Bergzabern:160 Personen (111 davon gesundet)

Verbandsgemeinde Edenkoben: 168 Personen (111 davon gesundet, 1 verstorben)

Verbandsgemeinde Herxheim: 102 Personen (72 davon gesundet, 1 verstorben)

Verbandsgemeinde Landau-Land: 71 Personen (55 davon gesundet, 3 verstorben)

Verbandsgemeinde Maikammer: 51 Personen (36 davon gesundet)

Hinweis: Eine Person, die Stand 18.11.2020 den aktiven Fällen der Verbandsgemeinde Maikammer zugeordnet war, wird seit heute nicht mehr in der Statistik erfasst. Grund dafür ist, dass die neue Meldeadresse der Person außerhalb des Landkreises Südliche Weinstraße liegt, wie dem Gesundheitsamt jetzt mitgeteilt wurde. 

Verbandsgemeinde Offenbach: 86 Personen (54 davon gesundet)

Stadt Landau: 309 Personen (201 davon gesundet, 2 verstorben).

Alle ermittelbaren Kontaktpersonen werden über die Infektion informiert.

*Eine Person gilt als gesundet und wird aus der 10-tägigen häuslichen Quarantäne entlassen, wenn sie 48 Stunden (an Tag 9 und 10 der häuslichen Quarantäne) symptomfrei war. Ein erneuter Test findet bei Personen in häuslicher Quarantäne nicht statt.

Diese Fälle gelten für das Gesundheitsamt als abgeschlossen. Personen in Gesundheitsberufen dagegen – etwa Ärzte oder Altenpfleger – werden erst als abgeschlossene Fälle gezählt, wenn diese einen negativen Abstrich hatten, da diese erst dann wieder arbeiten dürfen.

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