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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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07.06.2021

Coronavirus: Fallzahlen im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau am Montag, 7. Juni

Nach aktuellem Stand (07.06.2021, 11:14 Uhr) haben sich seit der letzten Meldung am Freitag, 4. Juni 2021, drei weitereFälle des Coronavirus (SARS-CoV-2) im Landkreis Südliche Weinstraße und in der Stadt Landau bestätigt. Insgesamt wurden 5.331 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Südliche Weinstraße an das Landesuntersuchungsamt übermittelt. 5.115 Personen sind gesundet. Leider müssen zwei weitere Todesfälle verzeichnet werden. Es handelt sich um eine männliche Person aus der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern und um eine weibliche Person aus der Stadt Landau. Die weibliche Person aus der Stadt Landau ist bereits im Februar 2021 mit oder an COVID-19 verstorben (siehe auch unten stehender Hinweis zur Statistik). Insgesamt sind 154 Personen verstorben. Den Angehörigen und Hinterbliebenen sprechen Landrat Dietmar Seefeldt und Oberbürgermeister Thomas Hirsch ihr herzliches Beileid aus.

Aktuell sind keine Einrichtungen in der Stadt Landau oder im Landkreis Südliche Weinstraße neu betroffen.

Verbandsgemeinde Annweiler: 498 Personen (482 davon gesundet, 10 verstorben)

Verbandsgemeinde Bad Bergzabern:762 Personen (731 davon gesundet, 23 verstorben)

Verbandsgemeinde Edenkoben: 669 Personen (641 davon gesundet, 22 verstorben)

Verbandsgemeinde Herxheim: 668 Personen (638 davon gesundet, 20 verstorben)

Verbandsgemeinde Landau-Land: 397 Personen (376 davon gesundet, 15 verstorben)

Verbandsgemeinde Maikammer: 212 Personen (209 davon gesundet, 3 verstorben)

Verbandsgemeinde Offenbach: 467 Personen (435 davon gesundet, 24 verstorben)

Stadt Landau: 1.658 Personen (1.603 davon gesundet, 37 verstorben)

Hinweis: Eine Person aus der Stadt Landau war bisher zu den genesenen Fällen gezählt worden. Sie ist aber bereits im Februar 2021 verstorben, und zwar mit oder an COVID-19. Die Statistik wurde heute entsprechend korrigiert.

*Eine Person gilt als gesundet und wird aus der 14-tägigen häuslichen Quarantäne entlassen, wenn sie 48 Stunden (an Tag 13 und 14 der häuslichen Quarantäne) symptomfrei war. Unter gewissen Voraussetzungen muss am Ende der Isolierung eine erneute PCR- beziehungsweise POC-Untersuchung erfolgen.

Die aktuellen 7-Tage-Inzidenzwertesind unter https://lua.rlp.de/de/presse/detail/news/News/detail/coronavirus-sars-cov-2-aktuelle-fallzahlen-fuer-rheinland-pfalz/ zu finden.

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