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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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24.06.2021

Coronavirus: Fallzahlen im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau am Donnerstag, 24. Juni

Nach aktuellem Stand (24.06.2021, 11:03 Uhr) hat sich seit der gestrigen Meldung ein weiterer Fall des Coronavirus (SARS-CoV-2) im Landkreis Südliche Weinstraße und in der Stadt Landau bestätigt. Gleichzeitig muss ein Fall aufgrund von Korrekturen der Statistik von der Gesamtfallzahl abgezogen werden (siehe auch unten stehender Hinweis zur Statistik), sodass in Summe keine weiteren Fälle hinzukommen. Insgesamt wurden 5.346 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Südliche Weinstraße an das Landesuntersuchungsamt übermittelt. 5.180 Personen sind gesundet. Insgesamt sind 155 Personen verstorben. Den Angehörigen und Hinterbliebenen sprechen Landrat Dietmar Seefeldt und Oberbürgermeister Thomas Hirsch ihr herzliches Beileid aus.

Aktuell sind keine Einrichtungen im Landkreis Südliche Weinstraße oder in der Stadt Landau neu betroffen.

Verbandsgemeinde Annweiler: 496 Personen (486 davon gesundet, 10 verstorben)

Verbandsgemeinde Bad Bergzabern:761 Personen (737 davon gesundet, 23 verstorben)

Hinweis: Eine Person, die den Fällen in der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern zugeordnet war, wird seit heute nicht mehr in der Statistik geführt. Grund dafür ist, dass die Person dem Zuständigkeitsbereich eines anderen Gesundheitsamtes zugeordnet wurde. Die Fallzahl in der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern ist daher um einen Fall reduziert.

Verbandsgemeinde Edenkoben: 677 Personen (649 davon gesundet, 22 verstorben)

Verbandsgemeinde Herxheim: 667 Personen (647 davon gesundet, 20 verstorben)

Verbandsgemeinde Landau-Land: 397 Personen (381 davon gesundet, 15 verstorben)

Verbandsgemeinde Maikammer: 212 Personen (209 davon gesundet, 3 verstorben)

Verbandsgemeinde Offenbach: 470 Personen (446 davon gesundet, 24 verstorben)

Stadt Landau: 1.666 Personen (1.625 davon gesundet, 38 verstorben)
Hinweis: Der heute hinzugekommene Fall aus der Stadt Landau wird in der Statistik gleichzeitig als neuer Fall und als gesundeter Fall ausgewiesen. Es handelt sich um die nachträgliche Aufnahme eines früheren Falls in die Statistik. Der Fall war regulär in Quarantäne und wurde regulär weitergemeldet, ist bisher in dieser Statistik aufgrund eines nun korrigierten Eingabefehlers allerdings nicht erschienen.

*Eine Person gilt als gesundet und wird aus der 14-tägigen häuslichen Quarantäne entlassen, wenn sie 48 Stunden (an Tag 13 und 14 der häuslichen Quarantäne) symptomfrei war. Unter gewissen Voraussetzungen muss am Ende der Isolierung eine erneute PCR- beziehungsweise POC-Untersuchung erfolgen.

Die aktuellen 7-Tage-Inzidenzwertesind unter https://lua.rlp.de/de/presse/detail/news/News/detail/coronavirus-sars-cov-2-aktuelle-fallzahlen-fuer-rheinland-pfalz/ zu finden.

Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße und der Stadtverwaltung Landau. Bei Veröffentlichung bitte die Quelle angeben.

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