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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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21.10.2020

Coronavirus: Fallzahlen im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau am Mittwoch, 21. Oktober

Nach aktuellem Stand (21.10.2020, 15:30 Uhr) haben sich seit der gestrigen Meldung 19 weitereFälle des Coronavirus (COVID-19) im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau bestätigt. Insgesamt wurden 382 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Südliche Weinstraße an das Landesuntersuchungsamt übermittelt. 286 Personen sind gesundet*. 6 Personen sind verstorben.

Bei den neuen Fällen sind auch zwei Kindertagesstätten betroffen.

In der Kita Eußerthal wurde eine weitere Betreuungsperson positiv auf COVID-19 getestet. Es handelt sich um eine Kontaktperson der zuvor infizierten Indexpatientin. Als Kontaktperson der Kategorie 1 war die nunmehr positiv getestete Betreuungsperson bereits in Quarantäne.

Des Weiteren wurde ein Kind der protestantischen Kindertagesstätte in Godramstein positiv auf COVID-19 getestet. Die Infektion ist auf enge Kontaktperson des Kindes zurückzuführen, die ebenfalls positiv getestet wurde. Das Kind besuchte zuletzt am 14. Oktober bis zum Vormittag die Kita.

Die Kontaktnachverfolgung und Klassifizierung der jeweiligen Kontakte dauert aktuell noch an.

Verbandsgemeinde Annweiler: 21 Personen (14 davon gesundet)

Verbandsgemeinde Bad Bergzabern:32 Personen (15 davon gesundet)

Verbandsgemeinde Edenkoben: 66 Personen (55 davon gesundet, 1 verstorben)

Verbandsgemeinde Herxheim: 37 Personen (29 davon gesundet, 1 verstorben)

Verbandsgemeinde Landau-Land: 33 Personen (25 davon gesundet, 2 verstorben)

Verbandsgemeinde Maikammer: 28 Personen (22 davon gesundet)

Verbandsgemeinde Offenbach: 35 Personen (31 davon gesundet)

Stadt Landau: 130 Personen (95 davon gesundet, 2 verstorben).

Alle ermittelbaren Kontaktpersonen werden über die Infektion informiert.

*Eine Person gilt als gesundet und wird aus der 14-tägigen häuslichen Quarantäne entlassen, wenn sie 48 Stunden (an Tag 13 und 14 der häuslichen Quarantäne) symptomfrei war. Ein erneuter Test findet bei Personen in häuslicher Quarantäne nicht statt.

Diese Fälle gelten für das Gesundheitsamt als abgeschlossen. Personen in Gesundheitsberufen dagegen – etwa Ärzte oder Altenpfleger – werden erst als abgeschlossene Fälle gezählt, wenn diese einen negativen Abstrich hatten, da diese erst dann wieder arbeiten dürfen.

Die aktuellen Inzidenzwerte sind unter www.corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-warn-und-aktionsplan-rlp/ zu finden.

Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße und der Stadtverwaltung Landau. Bei Veröffentlichung bitte die Quelle angeben.

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