Seit kurzem erhalten Corona-Positive eine Kurznachricht vom Gesundheitsamt des Landkreises Südliche Weinstraße und der Stadt Landau. Die SMS enthält einen Link zu einem Online-Dokument mit den wichtigsten Informationen zu Quarantäne, Kontaktpersonen, medizinischer Versorgung und zur Quarantänebescheinigung. Diese SMS wird an die Handynummer versendet, die beim Test angegeben wird.
Das Gesundheitsamt weist außerdem darauf hin, dass aufgrund der großen Zahl Infizierter nur diejenigen Personen telefonisch angerufen werden, die mittels PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Wer „nur“ mittels professionellem Schnelltest positiv getestet wurde, erhält keinen Telefonanruf, ist aber trotzdem zur Absonderung verpflichtet. Die SMS auf eine beim Test angegebene Nummer erhalten hingegen sowohl mittels PCR- als auch mittels professionellem Schnelltest Getestete mit positivem Ergebnis.
Selbst wenn im Nachgang zum positiven professionellen Schnelltest kein PCR-Test durchgeführt wird, greift die Absonderungsverordnung, sprich: Man ist dazu verpflichtet, während der Dauer der Quarantäne zuhause zu bleiben und darf auch keinen Besuch empfangen. Das Gesundheitsamt hebt hervor, dass es nach aktueller Rechtslage weiterhin so ist, dass nur diejenigen Personen einen Genesenennachweis erhalten können, die ein positives PCR-Testergebnis hatten.
Wer sich auch ohne Infektion darüber informieren will, auf welches Merkblatt im Fall des Falles per SMS vom Gesundheitsamt verwiesen wird, kann die Dokumente online unter nachfolgenden Links abrufen:
Merkblatt für Personen mit positivem PCR-Test:
https://www.suedliche-weinstrasse.de/media/docs/info_pcr.pdf
Merkblatt für Personen mit positivem professionellen Schnelltest:
https://www.suedliche-weinstrasse.de/media/docs/info_poc.pdf
Informationen gibt es auch weiterhin beim Bürgerinfotelefon des Gesundheitsamts unter der Telefonnummer 06341 940 555, montags bis freitags von 9 Uhr bis 12 Uhr sowie von 13 bis 16 Uhr.