Landau hat die Wahl – und zwar schon in knapp zwei Monaten: Damit die Wahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters am 3. Juli sowie eine mögliche Stichwahl am 17. Juli in der Südpfalzmetropole ordnungsgemäß und reibungslos stattfinden können, werden noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt.
Wer kann sich für das Amt melden? Das Amt der Wahlhelferin bzw. des Wahlhelfers ist ein Ehrenamt und alle Wahlberechtigten können sich dazu berufen lassen – das heißt alle Deutschen sowie alle Staatsangehörigen anderer EU-Mitgliedsstaaten, die am Tag der Abstimmung das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Landau angemeldet haben.
Für den Einsatz als Wahlhelferin oder Wahlhelfer wird ein sogenanntes „Erfrischungsgeld“ von 25 Euro gewährt.
Interessierte können sich für beide oder einen der beiden Termine beim städtischen Wahlamt anmelden. Dieses ist per E-Mail an wahlen@landau.de sowie telefonisch unter 0 63 41/13 11 07 erreichbar. Das Wahlamt bittet, bei der Anmeldung Anschrift, E-Mail und Telefonnummer sowie ggf. den jeweils möglichen Termin anzugeben.
Weitere Informationen sind auch online auf der städtischen Homepage unter www.landau.de/wahlen zu finden.