Hilfsnavigation
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
Seiteninhalt
26.11.2020

Einsatz für die Demokratie: Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Landtagswahl am 14. März 2021 gesucht

Große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus: Am 14. März 2021 ist Landtagswahl in Rheinland-Pfalz. Damit diese ordnungsgemäß und reibungslos stattfinden kann, sucht die Stadt Landau noch freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.

Wer kann sich für dieses Amt melden? Das Amt der Wahlhelferin bzw. des Wahlhelfers ist ein Ehrenamt und alle Wahlberechtigten können sich dazu berufen lassen – das heißt alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am Tag der Abstimmung das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz haben. Für die Tätigkeit wird ein sogenanntes „Erfrischungsgeld“ von 25 EUR gezahlt.

Interessierte können sich an das städtische Wahlamt wenden. Dieses ist telefonisch unter 0 63 41/13 11 07 oder 0 63 41/13 11 04 sowie per E-Mail an wahlen@landau.de erreichbar. Kandidatinnen und Kandidaten können gerne Wünsche hinsichtlich ihres Einsatzortes sowie der Einteilung am Wahltag äußern. Das Wahlamt wird diese Wünsche, soweit möglich, berücksichtigen.

Das Wahlamt weist darauf hin, dass bei der Wahl alle mit Blick auf die Corona-Pandemie nötigen Vorsorgemaßnahmen getroffen werden, um sowohl die Mitglieder der Wahlvorstände – das bedeutet alle in einem Wahlbezirk zusammen eingesetzten Personen – als auch die Wählerinnen und Wähler zu schützen. Der Landeswahlleiter hat dafür ein Hygienekonzept erarbeitet und den Wahlämtern zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen sind auch auf der städtischen Internetseite unter www.landau.de/wahlen zu finden.

zurück nach oben drucken