Aus gegebenem Anlass möchte der Veranstalter des Landauer Maimarktes, das Büro für Tourismus, darauf hinweisen, dass auf dem gesamten Maimarktgelände -Alter Messplatz-, ab dem Aufbau (20.04.2015) bis nach der Veranstaltung (05.05.2015), das Fahrradfahren verboten ist. Fahrräder sind grundsätzlich über das Veranstaltungsgelände zu schieben bzw. außerhalb zu befestigen.
Bei Verstoß gegen das Fahrradverbot kann eine gebührenpflichtige Verwarnung bzw. ein entsprechendes Bußgeld erhoben werden.