Auch über den 2. April hinaus wird im Freizeitbad LA OLA in Landau das bisher bekannte Hygienekonzept im Rahmen des Hausrechts bis auf weiteres zunächst fortgeführt. Angesichts hoher Corona-Fallzahlen werden die 3G- sowie die Abstandsregelung vorübergehend aufrechterhalten. Da im Schwimmbad selbst das Tragen von Masken nicht möglich ist, hat sich in den zurückliegenden Wochen die Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweis als geeignetes Mittel zum Schutz der Besucherinnen und Besuchern bewährt. Minderjährige sind – wie auch bereits in der derzeit noch gültigen Rechtsverordnung des Landes – von der Vorlagepflicht ausgenommen.
Weitere Informationen zu den Zutrittsregelungen und Öffnungszeiten können auf www.la-ola.de abgerufen werden.