Bitte schieben: Das gilt seit zwei Jahren immer montags bis samstags von 11 bis 18:30 Uhr für Radfahrerinnen und Radfahrer in der Landauer Fußgängerzone. Um die Einhaltung dieser und anderer Regeln zu überwachen, führt das städtische Ordnungsamt regelmäßig Kontrollen durch. In den aktuellen Sommerferien sollen diese wieder verstärkt erfolgen.
Ordnungsdezernent Lukas Hartmann macht deutlich: „Auch Radfahrende begehen Regelverstöße, die wir dann ahnden müssen. Bei den anstehenden Kontrollen geht es zum einen um das Radfahrverbot in der Fußgängerzone, zum anderen aber auch um sonstige Regeln, die gerne mal nicht befolgt werden wie das Befahren von Gehwegen oder von Radwegen entgegen der Fahrtrichtung.“ Kontrolliert wird vor allem dort, wo es häufig Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern gibt.
Das Radfahrverbot in der Fußgängerzone hatte die Verwaltung im Zuge der Neuordnung der Innenstadtmobilität in der Stadt Landau eingeführt. Ziel ist es, die Fußgängerzone als besonderen Schutzraum für Fußgängerinnen und Fußgänger zu erhalten und zu stärken – das gilt auch für die Einfahrt von Autos, die außerhalb der Lieferzeiten ebenfalls untersagt ist und bei den anstehenden Kontrollen mit überwacht wird. Denn: Die Fußgängerzone „gehört“ den Fußgängerinnen und Fußgängern, genau wie die breiten, äußeren Ringstraßen den Autofahrerinnen und Autofahrern sowie der innere Ring den Radfahrerinnen und Radfahrern. PS: Vom Radfahrverbot in der Fußgängerzone ausgenommen sind Kinder unter 10 Jahren sowie deren Begleitperson.