Hilfsnavigation
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
Seiteninhalt

Informationen zur Briefwahl für die Kommunal- und Europawahl am 25. Mai 2014

Wer Briefwahl persönlich beantragen und gegebenenfalls auch gleich seine Stimme abgeben möchte, kann sich an das Briefwahlbüro im Rathaus bis einschließlich Freitag, dem 23. Mai 2014, Zimmer 8 im Erdgeschoss, wenden.

Das Briefwahlbüro ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Landau erreichbar: Montag bis Mittwoch von 8.30 bis 12 und von 14 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8.30 bis 12 und von 14 bis 18 Uhr, Freitag 8.30 bis 12 Uhr.

Zusätzlich ist das Briefwahlbüro auch am Samstag, dem 17. Mai 2014 von 9 bis 11 Uhr geöffnet.

Am Freitag den 23. Mai 2014 wird das Briefwahlbüro zusätzlich von 14 bis 18 Uhr geöffnet sein.

Nur in Ausnahmefällen, etwa bei plötzlicher Erkrankung, können auch noch am Wahlsonntag, 25. Mai 2014,  selbst Briefwahlunterlagen ausgestellt werden. Dazu ist das Briefwahlbüro von 8.30 bis 15 Uhr geöffnet.

 

Hinweise für Briefwähler (Europawahl):

Für die Briefwahl zum 8. Europäischen Parlament sind folgende Unterlagen enthalten:

- der Wahlschein,

- den amtlichen weißen Stimmzettel,

- den amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,

- den amtlichen roten Wahlbriefumschlag.

 

Wegweiser für die Briefwahl (Europawahl):

1. Den amtlichen weißen Stimmzettel persönlich ankreuzen. (Sie haben eine Stimme)

2. Den amtlichen weißen Stimmzettel der persönlich angekreuzt wurde in den blauen Stimmzettelumschlag legen und zukleben.

3. Die „Versicherung zur Eides statt zur Briefwahl“ auf dem Wahlschein mit Datumsangabe persönlich unterschrieben.

4. Wahlschein zusammen mit dem blauen Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag stecken.

5. Roten Wahlbriefumschlag zukleben, unfrankiert zur Post geben (außerhalb der Bundesrepublik Deutschland: frankiert) oder in der drauf angegebenen Stelle (Stadtverwaltung Landau in der Pfalz, -Wahlamt-, Marktstraße 50, 76829 Landau in der Pfalz), abgeben.

 

Hinweise für Briefwähler (Kommunalwahl):

Für die Briefwahl zur Kommunalwahl (Stadtrat und Bezirkstag, in den Landauer Ortsteilen zusätzlich Wahl der Ortsbeiräte und Ortsvorsteher) sind folgende Unterlagen enthalten:

- den Wahlschein für die Kommunalwahlen, auf dem jede Wahl bezeichnet ist, zu der Sie wahlberechtigt sind (Wahl des Stadtrates, Wahl des Bezirkstages, in den Landauer Ortsteilen zusätzlich Wahl der Ortsbeiräte und Ortsvorsteher),

- den Stimmzettel für jede im Wahlschein für die Kommunalwahlen bezeichnete Wahl (Wahl des Stadtrates, Wahl des Bezirkstages, in den Landauer Ortsteilen zusätzlich Wahl der Ortsbeiräte und Ortsvorsteher),

- den orangefarbenen Wahlbriefumschlag

 

Wegweiser für die Briefwahl (Kommunalwahl):

1. Stimmzettel (Wahl zum Stadtrat und Wahl des Bezirkstages des Bezirksverbandes Pfalz, sowie in den Ortsteilen Wahl zu der Ortsbeiräte und Ortsvorsteher) persönlich ankreuzen.

2. Stimmzettel, jeden für sich nach innen gefaltet, in den gelben Stimmzettelumschlag stecken und zukleben.

3. Abschnitt „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ mit Ort, Datum und Unterschrift versehen.

4. Den Wahlschein für die Kommunalwahlen und den verschlossenen gelben Stimmzettelumschlag in den orangefarbenen Wahlbriefumschlag stecken.

5. Orangefarbenen Wahlbriefumschlag zukleben und bei der Stadtverwaltung Landau in der Pfalz, Markstraße 50, 76829 Landau in der Pfalz, abgeben oder rechtzeitig übersenden.

 

Allgemeine Hinweise für Briefwählerinnen und Briefwähler:

1. Die Stimmabgabe bei der Briefwahl ist nur gültig, wenn in der unteren Hälfte des Wahlscheins die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ mit der Unterschrift versehen ist.

2. Die Wahlscheine nicht in die jeweiligen Stimmzettelumschläge legen, sondern in den entsprechenden Wahlbriefumschlag. Sonst ist die Stimmabgabe ungültig.

3. Bei der Rücksendung von Briefwahlunterlagen ist zu beachten, dass diese spätestens am Sonntag, 25. Mai 2014, 18 Uhr, im Rathaus vorliegen müssen. Die Wahlbriefe können entweder persönlich im Briefwahlbüro abgegeben oder in die Hausbriefkästen am Rathaus eingeworfen werden. Eine Rücksendung per Post sollte spätestens am Donnerstag, dem 22. Mai 2014,  vor der Wahl erfolgen.

4. Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.

 

Das Wahlamt weist gesondert darauf hin, dass nach Beantragung der Briefwahlunterlagen es eine Woche dauern kann, bis die Unterlagen bei der beantragenden Person sind.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, am Wahlsonntag mit dem Wahlschein zur Europawahl in einem Urnenstimmbezirk zu wählen. Für die Kommunalwahlen gilt dies nicht. Wer für die Kommunalwahlen einen Wahlschein beantragt hat, darf nur im Wege der Briefwahl wählen. Die Möglichkeiten der Stimmabgaben, zum Beispiel kumulieren und/oder panaschieren, sind auf den Stimmzetteln erläutert.

 

zurück nach oben drucken