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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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27.08.2013

Informationen zur Wahl zum 18. Deutschen Bundestag: Einsicht in das Wählerverzeichnis und Erteilung eines Wahlscheines

Das Wahlbüro der Stadt Landau teilt mit, dass das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Stadt Landau in der Pfalz in der Zeit von Montag, dem 2. September bis Freitag, dem 6. September 2013, während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Landau in der Pfalz, Marktstraße 50, Zimmer 210 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten wird.
 
Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.
 
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am Freitag, 6. September 2013, bis 12:00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Landau Einspruch einlegen.
 
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum Sonntag, dem 1. September 2013, eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
 
Weitere Informationen zur Erteilung von Wahlscheinen, Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und Einlegung von Einspruch gibt es unter www.landau.de/wahlen2013, beim Wahlbüro unter der Telefonnummer 06341/13-1104, -1107 oder per Mail wahlen@landau.de.
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