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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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04.07.2013

Kampfmittelproblematik im Landesgartenschau-gelände und dem Wohnpark Am Ebenberg

1. Sicherheit geht vor für Bürger, für Bauarbeiter, für Menschen, die dort zukünftig wohnen und für die Besucher der Landesgartenschau
> deswegen sind nach fünf Bombenfunden in der Vergangenheit auf dem LGS-Gelände weitergehende Maßnahmen notwendig!
Dies hat der Stadtvorstand jetzt beschlossen.
 
2. Im Einzelnen soll eine aktuelle Gefährdungsanalyse durch ein spezielles Gutachter-Büro erstellt werden. Unter Federführung des Büros ist eine Flächensondierung auf rund 30 Hektar geplant.   
> der Zeitbedarf für die Sondierung und den daraus resultierenden Maßnahmen sind derzeit noch nicht endgültig bezifferbar 
  
> der Stadtrat soll in der heute stattfindenden Sondersitzung ein erstes Budget in Höhe von 150.000 Euro beschließen 
  
> auf Basis von Referenzen anderer Städte, z. B. Kaiserslautern, konnte ein erfahrenes Fachbüro kurzfristig gewonnen werden, welches in den nächsten 14 Tagen mit den eben genannten Arbeiten beginnen könnte. 
  
> Bei der Sondierung werden im Wesentlichen zwei Methoden angewandt:
                        - Geo-Radar-Messung
                        - Elektromagnetische Messung
 
3. zentrales Verfahren
Der Stadtvorstand hat beschlossen, die Federführung zentral bei der Projektgruppe des EWL in Zusammenarbeit mit der Landesgartenschau GmbH, dem Stadtbauamt und dem Amt für Recht und öffentliche Ordnung anzusiedeln.
 
4. Historie
> Bundesweit übernimmt der Bund bei Verkauf seiner Liegenschaften kein Kampfmittelrisiko
> deswegen wurden bereits 2004 als Vorbereitung auf die eigentumsrechtliche Übernahme des Kasernengeländes Estienne-Foch, Luftbildauswertungen vorgenommen.
> Im Kasernengelände wurden 9 Blindgängerverdachtspunkte festgestellt und untersucht.

Die Untersuchungen ergaben kein Ergebnis (sog. „freimessen“)
> Die Messungen wurden ab den Jahren 2009 durchgeführt, da das Gelände vorher für die Stadt nicht zugänglich war (Bundeseigentum)

> Im Rahmen der Zuständigkeit der Deutschen Bahn, wurden weitere 2 Verdachtspunkte im Kohlelager festgestellt.

Die Untersuchungen in diesem Zusammenhang waren ebenfalls ohne Ergebnis.
> Angesichts der unauffälligen Verdachtspunkte war die Stadt Landau bisher von einer grundsätzlichen „Kampfmittelfreiheit“ ausgegangen, die man gegenüber dem Land Rheinland-Pfalz auch im Rahmen der Bewerbung zur Ausrichtung der Landesgartenschau 2014 bestätigt hat.

> Wie in anderen Städten auch, wurde daher von weiteren Flächenerkundungen abgesehen. Stattdessen wurden jeweils projektbezogene Sondierungen in sensiblen Bereichen durchgeführt, wie z. B. beim Bau der Paul-von-Denis-Straße oder im Bereich der neuen Fußgängerbrücke Ost 
  
5. Fazit
> da die jüngsten 5 Bombenfunde außerhalb der Verdachtsflächen lagen, muss eine neue Gefährdungsanalyse für das Gesamtareal durchgeführt werden
Die Stadt Landau und die LGS GmbH sind sich darüber im Klaren, dass diese Maßnahmen zusätzliche Kosten nach sich ziehen werden (z.B. Stillstandskosten, Maßnahmekosten) 
Auch ist klar, dass die Zeitplanung bis zur Eröffnung dadurch noch ambitionierter ist, als dies sowieso schon der Fall war.
Die Maxime allen Handelns ist jedoch, den Eröffnungstermin am 17. April 2014 einzuhalten!

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