Anlässlich der bevorstehenden Osterfeiertage teilt die Ordnungsabteilung der Stadtverwaltung Landau mit, dass gemäß den Bestimmungen des Landesgesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage öffentliche Tanzveranstaltungen in der Zeit von Gründonnerstag, 04:00 Uhr bis Ostersonntag, 16:00 Uhr verboten sind.
Am Karfreitag sind zudem öffentliche sportliche, turnerische sowie sonstige öffentlichen Veranstaltungen, soweit sie nicht der Religionsausübung dienen oder dem Charakter des Feiertages entsprechen, ab 04:00 Uhr, verboten.
Um das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger wird gebeten.