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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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12.02.2015

Klarstellung der Stadtverwaltung nach der Zeitungsberichterstattung und der Leserbriefe zum Thema: Gefahrenabwehrverordnung - Hunde außerhalb bebauter Ortslagen

Die Neuregelung in der Gefahrenabwehrverordnung beeinhaltet, dass Hunde außerhalb bebauter Ortslagen nur unangeleint geführt werden dürfen, wenn jederzeit so auf sie eingewirkt werden kann, dass eine Gefährdung ausgeschlossen ist. Es wird also bewusst keine generelle Anleinpflicht begründet, sondern lediglich ein Verhalten eingefordert, dass für die ganz überwiegende Zahl der Hundehalter ohnehin selbstverständlich ist. Darauf weist die Stadtverwaltung nach der aktuellen Zeitungsberichterstattung und der Leserbriefe zu diesem Thema nochmals hin.

Leider nehmen aber nicht alle Hundehalter die gebotene Rücksicht auf andere, so dass es in der Vergangenheit zu Beschwerden und Anzeigen von Vorfällen mit Hunden im Außenbereich gekommen ist. Die eingeführte Regel ermöglicht nunmehr die Ahndung rücksichtslosen Verhaltens. Für den verantwortungsvollen Hundehalter bringt sie keine Beeinträchtigung mit sich. Daher haben auch andere Städte in Rheinland-Pfalz gleichlautende oder ähnliche Maßgaben eingeführt.

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