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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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03.01.2023

Landauer Vornamen-Hitliste 2022: Emilia und Noah setzen sich an die Spitze vor Marie und Luca

Emilia und Noah sind an der Spitze der Liste der beliebtesten Vornamen für in Landau geborene Kinder 2022. Das geht aus der Jahresstatistik hervor, die das städtische Standesamt jetzt vorgelegt hat. Beide Namen wurden jeweils zwölf Mal vergeben und liegen damit knapp vor Marie (10) und Lina (9) bei den Mädchen sowie Luca (11), Leo (10) und Leon (10) bei den Jungs.

Auf Platz vier liegt bei den Mädchen mit sieben Beurkundungen Ella, die im Vorjahr die Landauer Hitliste anführte. Auf den weiteren Plätzen folgen Clara, Emily, Leni, Lia, Maria, Mia und Sophia mit sechs Beurkundungen sowie Hannah, Leonie, Mara, Mila und Nele mit jeweils fünf Beurkundungen. Vier Mal beurkundet wurden beispielsweise die Vornamen Romy, Hope, Malia und Fiona. Nur je einmal im 2022er Ranking finden sich Mädchennamen wie Adelina, Carlina, Fenia, Heidi, Lilou, Mae-Enola, Rim, Smilla und Tilda.

Bei den Jungen konnte Noah den Spitzenreiter Leo aus dem Vorjahr vom Thron stoßen. Beliebt waren 2022 auch Elias und Felix mit neun Beurkundungen, Emil und Jakob mit acht Beurkundungen, Anton mit sieben Beurkundungen sowie Fabian, Levi, Lukas, Matteo, Oskar, Paul und Theo mit sechs Beurkundungen. Nur je einmal in der Statistik tauchen etwa Alexander, Benjamin, Charly, Eliano, Fritz, Georgi, Jesper, Lilius und Nelio auf.

Die meisten Kinder, nämlich mehr als 60 Prozent, erhalten von ihren Eltern „nur“ einen Vornamen, gut ein Drittel zusätzlich einen zweiten. Drei und mehr Vornamen kommen äußerst selten vor. Bei den zweiten Vornamen liegen in Landau bei den Mädchen Marie und Maria mit Abstand vorne; bei den Jungen machen Alexander und Jakob die vorderen Plätze unter sich aus. Nur ein Kind bekam mit Martha auch einen vierten Vornamen.

Welche Vornamen erlaubt sind und welche nicht, ist klar geregelt. Das Standesamt prüft auf verschiedenen Wegen, ob es den gewünschten Namen als Vornamen bereits gibt. Wird es nicht fündig, liegt die Nachweispflicht bei den Eltern. Können auch diese den gewünschten Namen nicht als bekannt nachweisen, ergeht eine Anfrage an die Namensberatungsstellen der Uni Leipzig, der Gesellschaft für deutsche Sprache oder – bei ausländischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern – des jeweiligen Konsulats. Kann der Name als vorhanden nachgewiesen werden, wird er auch beurkundet.

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