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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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31.01.2013

Lernmittelfreiheit: Antragsfrist 15. März 2013

Aktuell werden in den Schulen die Anträge auf Lernmittelfreiheit sowie Informationen zur Schulbuchausleihe verteilt. Nur noch bis zum 15. März können Anträge auf Gewährung von Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2013/2014 abgegeben werden. Die Anträge sind fristgerecht und mit den entsprechenden Unterlagen entweder im Schulsekretariat oder direkt bei der Stadtverwaltung, beim Amt für Schulen, Kultur und Sport, Langstraße 9a abzugeben. 
 
Hintergrund:
Anträge auf Lernmittelfreiheit müssen von den Eltern grundsätzlich bis zu diesem festgelegten Termin bei dem Schulträger gestellt werden, dessen Schule die Schülerin oder der Schüler im Schuljahr 2013/14 voraussichtlich besuchen wird. Dies gilt auch, falls noch nicht endgültig feststeht, welche Schule die Schülerin oder der Schüler im nächsten Schuljahr besuchen wird oder gegebenenfalls eine Klasse wiederholt werden muss. Entscheidungen eines Schulträgers über die Gewährung der Lernmittelfreiheit für ein Schuljahr werden bei einem späteren Wechsel der Schule von anderen Schulträgern übernommen.
 
Ausführliche Informationen zum Thema Schulbuchausleihe sind im Internet unter www.LMF-online.rlp.de erhältlich. Darüber hinaus stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung für Fragen unter der Telefonnummer 06341-13 4005 oder 13 4006 zur Verfügung.
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