In den Schulen wurden im Januar Anträge auf Lernmittelfreiheit sowie Informationen zur Schulbuchausleihe 2014/2015 verteilt. Der Antrag auf Lernmittelfreiheit ist mit den erforderlichen nachweisen bis spätestens 15. März 2014 bei der Stadtverwaltung Landau, Amt für Schulen, Kultur und Sport, Langstraße 9a, 76829 Landau in der Pfalz, abzugeben. Nach Fristablauf eingegangene Anträge können nur berücksichtigt werden, wenn der Grund der Verzögerung nicht vom Antragsteller zu vertreten ist. Falls danach ein Kind die Schule innerhalb von Rheinlan-Pfalz wechselt, wird der Antrag vom neuen Schulträger übernommen.