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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Lernmittelfreiheit: Antragsfrist 16. März 2015

In den Schulen wurden mittlerweile die Anträge auf Lernmittelfreiheit sowie Informationen zur Schulbuchausleihe verteilt. Nur noch bis zum 16. März können Anträge auf Gewährung von Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2015/2016 abgegeben werden. Die Anträge sind fristgerecht und mit den entsprechenden Unterlagen entweder im Schulsekretariat oder direkt beim Amt für Schulen, Kultur und Sport, Maximilianstraße 7,  abzugeben. 

Hintergrund:

Anträge auf Lernmittelfreiheit müssen von den Eltern grundsätzlich bis zu diesem festgelegten Termin bei dem Schulträger gestellt werden, dessen Schule die Schülerin oder der Schüler im Schuljahr 2015/2016 voraussichtlich besuchen wird. Dies gilt auch, falls noch nicht endgültig feststeht, welche Schule die Schülerin oder der Schüler im nächsten Schuljahr besuchen wird oder gegebenenfalls eine Klasse wiederholt werden muss. Entscheidungen eines Schulträgers über die Gewährung der Lernmittelfreiheit für ein Schuljahr werden bei einem späteren Wechsel der Schule von anderen Schulträgern übernommen.

Ausführliche Informationen zum Thema Schulbuchausleihe sind im Internet unter www.LMF-online.rlp.de erhältlich. Darüber hinaus stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung für Fragen unter der Telefonnummer 06341 / 13-4005 oder 13-4006 zur Verfügung.

Hinweis: Das Amt für Schulen, Kultur und Sport ist im September letzten Jahres umgezogen und befindet sich seitdem im Dienstgebäude der Stadtverwaltung in der Maximilianstraße 7.

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