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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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23.11.2021

Mit Maskenpflicht und 2G-Regelung: Weihnachtsmarkt in Landau wird am Donnerstag eröffnet - »Mehr Genuss und weniger Party« als Devise - OB Hirsch schließt weitere Einschränkungen im laufenden Betrieb nicht aus

Der Aufbau des Kunsthandwerklichen Thomas-Nast-Nikolausmarkts im Herzen der Stadt Landau ist bereits seit Tagen in vollem Gange. Wie Oberbürgermeister Thomas Hirsch jetzt gemeinsam mit Tourismusgeschäftsführer Bernd Wichmann und Marktmeisterin Sonja Brunner-Hagedorn mitteilt, wird die traditionsreiche Veranstaltung am Donnerstag, 25. November, starten – allerdings ohne offizielle Eröffnung. Hirsch: „Die Rahmenbedingungen sind schwierig, auch da es weiter keine landeseinheitliche Regelung für Weihnachtsmärkte gibt. In Abstimmung mit den umliegenden größeren Städten werden wir demnach den diesjährigen Thomas-Nast-Nikolausmarkt mit so viel Sicherheit wie nötig und so viel Freiheit wie möglich stattfinden lassen.“ Aber: „Es ist ein vorweihnachtliches Angebot unter verschärften Bedingungen“, so Hirsch; darauf solle der Verzicht auf die Eröffnungsfeier hinweisen.

Das vom städtischen Büro für Tourismus in Zusammenarbeit mit weiteren Ämtern und Abteilungen erarbeitete Konzept zur Durchführung des Landauer Weihnachtsmarkts sieht u.a. eine Maskenpflicht auf dem gesamten Veranstaltungsgelände und eine 2G-Regelung vor, die mithilfe von ausgegebenen Bändchen überwacht wird. „Ein ähnliches Konzept wird in Freiburg bereits erfolgreich durchgeführt“, weiß OB Hirsch von einem kurzfristig anberaumten „Selbstversuch“ auf dem Weihnachtsmarkt der Schwarzwaldmetropole zu berichten. Landaus Stadtchef macht aber erneut auch deutlich, dass es 2021 ein anderer Weihnachtsmarkt werden wird, als ihn die Landauerinnen und Landauer aus der Vergangenheit kennen. „Mehr Genuss und weniger Party, eher Beschaulichkeit als Trubel“, gibt Hirsch die Devise aus. Sein Appell an die Besucherinnen und Besucher: „Halten Sie sich an die geltenden Regeln, achten Sie auf Abstände und meiden Sie besucherstarke Zeiten.“

Landaus OB kündigt an: „Der Weihnachtsmarkt findet draußen, entzerrt mit ausreichend Abstand und einem guten Hygienekonzept statt. Trotzdem müssen wir uns bewusst sein, dass die derzeitige Lage dazu führen kann, dass weitere Einschränkungen kommen – bis hin zur Absage auch im laufenden Betrieb.“  

Welche Regeln gelten auf dem Kunsthandwerklichen Thomas-Nast-Nikolausmarkt 2021?

Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände besteht Maskenpflicht. Das umfasst den Rathaus-, den Stifts-, den Untertor- und den Obertorplatz sowie den Bereich vor der und in der Marktstraße 29. Hier, in einem leerstehenden Ladengeschäft, präsentieren sich die Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker.

Auch auf dem Wochenmarkt wird die Maskenpflicht wieder eingeführt.

Ein 2G-Nachweis ist auf dem Weihnachtsmarkt überall dort erforderlich, wo Speisen und Getränke vor Ort konsumiert werden. Auch wer mit dem Riesenrad oder anderen Fahrgeschäften fahren bzw. die Eislaufbahn nutzen möchte, braucht den Nachweis, geimpft oder genesen zu sein. Hierzu werden an mehreren Standorten, darunter das Ausgabefenster des Büros für Tourismus in der Salzhausgasse, farbige Bändchen ausgegeben. Jedes Bändchen kann über mehrere Tage verwendet werden und kostet 1 Euro. Die Beschickerinnen und Beschicker sind angewiesen, Speisen und Getränke zum Vor-Ort-Verzehr nur an Besucherinnen und Besucher mit Bändchen auszugeben. Gleiches gilt für den Zugang zu den Attraktionen. An den Verkaufsständen ist hingegen kein 2G-Nachweis erforderlich. Auch eine „To go“-Abgabe von Speisen ist ohne Bändchen erlaubt. Dazu muss von den Beschickerinnen und Beschickern die Ware entsprechend verpackt werden. Im Innenbereich der kunsthandwerklichen Präsentation in der Marktstraße 29 gilt ausschließlich die 2G-Regel.

Bitte beachten: Bändchen werden auch an Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren ausgegeben, die nicht geimpft oder genesen, jedoch getestet sind. Jüngere Kinder brauchen keinen Test-, Impf- oder Genesenennachweis. Wichtig: Mit Vollendung des 16. Lebensjahrs ist gleichzeitig ein amtlich gültiger Lichtbildausweis vorzulegen.

Mehrere LED-Leinwände informieren die Besucherinnen und Besucher über die geltenden Regeln und es werden regelmäßige Kontrollen durch das Ordnungsamt, die Polizei und Security-Personal durchgeführt.

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