Hilfsnavigation
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
Seiteninhalt
10.09.2021

Neue Corona-Regeln: 26. Corona-Bekämpfungsverordnung tritt am 12. September in Kraft - Überarbeitetes Warnsystem mit Hospitalisierungsrate und Intensivbettenauslastung als zusätzliche Indikatoren - »2G+«-Regel löst 3G-Regel ab - Landaus OB Hirsch begrüßt

Alles neu macht der Herbst: Nachdem in den vergangenen Monaten stets die Inzidenz als Entscheidungsgrundlage für Einschränkungen bzw. Lockerungen im öffentlichen Leben diente, hat die rheinland-pfälzische Landesregierung mit der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung jetzt ein neues Corona-Warnsystem vorgelegt. Dieses sieht vor, dass künftig auch die Hospitalisierungsrate, also die Zahl der Menschen, die so schwer an COVID-19 erkrankt sind, dass sie ins Krankenhaus eingeliefert werden müssen, und der Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten berücksichtigt werden. Ebenfalls neu: Das Land sieht keinen Lockdown mehr als Schutzmaßnahme vor. Stattdessen löst das „2G+“-System die bestehende 3G-Regel ab. Die neue Verordnung und damit auch die neuen Regelungen treten am bevorstehenden Sonntag, 12. September, in Kraft.

Was bedeutet das im Detail?

Zunächst zum neuen Warnsystem: Es gibt insgesamt drei Warnstufen. Erreichen für die Stadt Landau jeweils mindestens zwei der drei Indikatoren, also Inzidenz, Hospitalisierungsrate und Intensivbettenauslastung, an drei aufeinander folgenden Werktagen den in der Verordnung festgelegten Wertebereich, tritt die jeweilige Warnstufe am übernächsten Tag in Kraft. Wichtig ist: Es ist unerheblich, welche beiden Indikatoren während des Dreitagesabschnitts überschritten sind. Auch ein Wechsel beim Überschreiten unterbricht die Zählung nicht.

Befindet sich die Stadt Landau nach dem Überschreiten bestimmter Werte in einer der genannten Warnstufen, hat das Einfluss auf das „+“ in der neuen „2G+“-Regel. Diese regelt unter anderem, wie viele nicht-immunisierte Personen sich gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten dürfen bzw. auf Veranstaltungen oder in verschiedenen öffentlichen Einrichtungen wie Kinos oder Konzerthäusern sowie beim Sport zulässig sind.

Neuerungen gibt es auch im Schulalltag: Neben den Tests, die zweimal wöchentlich durchgeführt werden, treten je nach Warnstufe zusätzliche Regelungen hinsichtlich der Maskenpflicht in Kraft. So gilt in Warnstufe 1 grundsätzlich die Maskenpflicht im Schulgebäude, nicht jedoch am Platz und im Freien, in Warnstufe 2 muss die Maske an den weiterführenden Schulen auch am Platz getragen werden und in Warnstufe 3 gilt die Maskenpflicht in allen Schulen am Platz. Auch die Quarantänebestimmungen ändern sich: Künftig besteht bei Corona-Infektionen für die Schülerinnen und Schüler innerhalb der Klasse, in der die Infektion aufgetreten ist, sowie für deren Lehrkräfte nur noch bei einer eigenen Infektion eine Absonderungspflicht.

Landaus OB Thomas Hirsch begrüßt die neuen Regelungen: „Es freut mich, dass wir den Menschen wieder mehr Freiheiten zurückgeben und vor allem auch die Geschäftswelt vor einem erneuten Lockdown bewahren können.“ Ganz besonders für Geimpfte und Genesene werde es mit den angepassten Regelungen und der neuen Verordnung wieder ein sehr großes Stück Normalität geben, betont der Stadtchef, der selbst bereits früh angeregt hatte, die Inzidenz nicht mehr zum alleinigen Maßstab zu machen. „Das ist der richtige Ansatz auf dem Weg zum dauerhaften Umgang mit dem Virus.“

Die drei Indikatoren zur Bestimmung der Warnstufe werden künftig auf der Internetseite des Landesuntersuchungsamts unter www.lua.rlp.de veröffentlicht. Auch die Stadt Landau wird auf ihrer Webseite unter www.landau.de/corona über die aktuelle Einstufung informieren. Die komplette 26. Corona-Bekämpfungsverordnung mit allen Regeln kann auf www.corona.rlp.de nachgelesen werden.

zurück nach oben drucken