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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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28.05.2015

OB-Wahl in Landau - Briefwahlbüro geöffnet - Wahlberechtigte können schon jetzt wählen gehen

Die Stadt Landau in der Pfalz macht nochmal darauf aufmerksam, dass bereits jetzt, also schon vor dem 14. Juni 2015, mittels Briefwahl gewählt werden kann. All diejenigen, die bisher eventuell keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben oder diese aus verschiedenen Gründen nicht mehr auffindbar sein sollte, können sich an das Wahlamt der Stadt Landau unter 06341/13-1104 oder wahlen@landau.de wenden.

Für die OB-Wahl sind sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Tage der Stimmabgabe

1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,

2. seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben und

3. nicht nach § 2 Kommunalwahgesetz Rheinland-Pfalz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

wahlberechtigt.

Das Briefwahlbüro ist wie folgt geöffnet:

Montag, Dienstag, Mittwoch 8.30 – 12 Uhr und 14 – 16 Uhr
Donnerstag 8.30 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Freitag 8.30 – 12 Uhr
Samstag, 23. und 30. Mai, 6. Juni 9 – 11 Uhr
Freitag, 12. Juni 8.30 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr

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