Mit Beginn der Landesgartenschau wurde auch die eingeschränkte Halteverbotszone in der Südstadt eingerichtet. Die Zone wurde eingerichtet, um Anwohner und Beschäftigte vor dem Parkverkehr der Landesgartenschaubesucher zu schützen. Deshalb ist in diesem Gebiet das Parken für Anwohner und Beschäftigte mit einem speziellen Parkausweis frei. Besucher dürfen mit Parkscheibe bis zu zwei Stunden parken. Ein Dauerparken ist daher nicht erlaubt.
Auf diese Regelung weisen entsprechende Schilder an allen Einfahrtsstraßen in die Südstadt hin. Die große Anzahl an kostenpflichtigen Verwarnungen, die seit der Eröffnung der Landesgartenschau im Gebiet ausgesprochen wurden und die damit einhergehenden Beschwerden, dass die Schilder nicht gut erkennbar seien, hat die Stadtverwaltung dazu veranlasst zusätzliche 150 Hinweise in den Straßen der Südstadt anzubringen.
Diese Hinweise verdeutlichen den Fahrzeugführern, welche Parkregeln in diesem Gebiet gelten.