„Ein Schulleiter wird dem Auftrag in seiner Schule auch staatsbürgerliche Bildung zu vermitteln nicht gerecht, wenn er rechtsstaatliches Handeln mit dem ‚Koffer packen im Nationalsozialismus’ vergleicht. Als zuständiger Dezernent für die Ausländerbehörde fordere ich den Schulleiter auf, seine Äußerung zu korrigieren“, so Bürgermeister Thomas Hirsch, der sich in dieser Bewertung auch mit Oberbürgermeister Hans-Dieter Schlimmer einig ist.
Beide stellen nochmals ausdrücklich dar, dass die betroffene Familie alle rechtsstaatlichen Instrumente ausgeschöpft hat, ein Petitionsverfahren die Entscheidung von Bundesamt und Gerichten bestätigt hatte und mehrere Angebote der Stadtverwaltung zur freiwilligen und geordneten Ausreise ausgeschlagen und bewusst verweigert wurden.
Anstatt den Schülerinnen und Schülern zu vermitteln, dass in einem Rechtsstaat auch unangenehme und belastende Entscheidungen vollzogen werden müssen, wurde ohne Kenntnis der Faktenlage durch den Schulleiter eine „grenzwertige Darstellung“ abgegeben, so Hirsch.
„Die Stadtverwaltung ist vollziehende Behörde, wir sind an Recht und Gesetz gebunden. Das bringt nicht immer Freude, aber Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch darauf, dass eine Verwaltung sich an rechtliche und gesetzliche Vorgaben hält. Dies gilt in der Leistungsverwaltung ebenso wie in der Eingriffsverwaltung“, unterstreicht Oberbürgermeister Schlimmer gemeinsam mit dem Bürgermeister.