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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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08.04.2013

Resonanz des Bildungs- und Teilhabepaketes im Jahr 2012

Über 1850 Anträge auf Leistungen nach dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket wurden durch die anspruchsberechtigten Landauer Bürgerinnnen und Bürger in Landau im Jahr 2012 gestellt. Dies teilt jetzt der Sozialdezernent und Bürgermeister Thomas Hirsch mit. Damit wurden Aufwendungen in Höhe von 160.652,85 Euro für die finanzielle Unterstützung von Benachteiligten verwendet. „Mit der momentanen Resonanz und Entwicklung sind wir zufrieden. Seit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes steigen die Antragszahlen. Die Bewilligung und Gewährung der BuT-Leistungen erfolgt ohne große Hürden und es wird versucht, für den Antragstellenden eine schnellstmögliche Lösung zu finden. Viele Kinder und Jugendliche haben nun einen wesentlich leichteren Zugang zu Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe. Damit wird der häufigen Ausgrenzung von Kindern aus sozialschwachen Familien entgegengewirkt“, so Hirsch.
 
810 Anträge und damit die meisten wurden im Bereich der Förderung des persönlichen Schulbedarfes gestellt. Dafür wurden finanzielle Mittel in Höhe von 47.530,50 Euro verwendet, das entspricht 30 % des Gesamtausgabenvolumens. Im Bereich der Unterstützung für Ausflüge und mehrtägigen Klassenfahrten wurden insgesamt 152 Anträge mit Aufwendungen in der Höhe von 18.185,50 Euro genehmigt. Desweiteren wurden 6.247,00 Euro für die Lernförderung verwendet. Hier wurden 24 Anträgen durch das Sozialamt der Stadt Landau bewilligt. Für die Mittagsverpflegung wurden mit 22 % der Ausgaben, ein Betrag in Höhe von 35.074,20 Euro bewilligt. Dies entspricht 336 stattgegebenen Anträgen. Für die Unterstützung zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben wurden ingesamt 223 Anträge genehmigt. Dafür wurden Mittel von 9.757,40 Euro aufgewendet.
 
Leistungen im Sinne des Bildungs- und Teilhabepakets sind ausschließlich zur Förderung der Kinder gedacht. Empfänger der Leistung sind alle Eltern, wenn sie oder deren Kindern einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Wohngeld oder Kinderzuschlag haben. Die Gelder sind vorgesehen, um die Teilnahme am Mittagessen in Ganztagseinrichtungen, Ausflüge von Schulen oder Kindertagesstätten, Schulbedarf, angemessene Lernförderung oder Teilhabe an Kultur, Sport und Freiheit zu finanzieren. Die Aufwendungen werdem demjenigen gewährt, der die Leistung erbringt, eine Direktauszahlung an die Berechtigten erfolgt nicht.
 
Im Fokus des Sozialdezernenten steht die Beantragung von Lernförderung. Hier wurden im vergangen Jahr lediglich 29 Anträge eingegangen, so das städtische Sozialamt. Trotz vieler Informationsveranstaltungen und die Aufforderung an die Eltern, die Leistung in Anspruch zu nehmen, blieb der Andrang zurück. Bürgermeister Hirsch appelliert daher an Betroffene: „Jedem Kind sollte die gleiche Chance geboten werden, daher dürfen die Eltern sich nicht davor scheuen, diese finanzielle Unterstützung in Anspruch zu nehmen“.
 
Entsprechende Anträge können bei den bekannten Stellen beim Jobcenter, Jugendamt oder Sozialamt gestellt über das Internetportal der Stadtverwaltung Landau bezogen werden (www.landau.de). Weitere Auskünfte erteilt die Koordinierunsstelle beim Sozialamt, Tel. 06341/13-5055.
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