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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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24.05.2013

Schöffinnen und Schöffen gesucht - Bei der Stadt Landau läuft das Bewerberverfahren für das Ehrenamt

Bei der Stadt Landau in der Pfalz hat das Bewerberverfahren für das Amt der Schöffin oder des Schöffen begonnen. Oberbürgermeister Hans-Dieter Schlimmer ruft Frauen und Männer dazu auf, sich um dieses Ehrenamt zu bewerben. Als Vertreter des Volkes können sie in der Wahlperiode 2014 bis 2018 an der Rechtsprechung in Strafsachen beim Amtsgericht oder beim Landgericht Landau mitwirken.
 
Die Vorschlagsliste wird von der Stadtverwaltung aufgestellt und vom Stadtrat in seiner Sitzung am 25. Juni 2013 beschlossen. Aus dieser Vorschlagsliste wählt der Schöffenwahlausschuss in der zweiten Jahreshälfte 2013 24 Hauptschöffen und 120 Hilfsschöffen.
 
Schöffin oder Schöffe kann werden, wer
-   in Landau mit Hauptwohnsitz wohnt,
-   am 1. Januar 2014 zwischen 25 und 69 Jahre ist,
-   die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
-   für die Ausübung des Amtes gesundheitlich geeignet ist und die deutsche
     Sprache ausreichend beherrscht,
-   sich nicht in der Insolvenz befindet und auch keine eidesstattliche
     Versicherung über das eigene Vermögen abgegeben hat,
-   nicht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten (auch nicht zur Bewährung) verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann,
-   nicht hauptamtlich in oder für die Justiz tätig (Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer usw.) oder Religionsdiener ist,
-   nicht hauptamtliche/r oder inoffizielle/r Mitarbeiter/in des Staatssicherheitsdienstes der DDR war.
 
Neben den formalen Kriterien soll beachtet werden, dass das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin oder eines Schöffen in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit, Reife des Urteils und geistige Beweglichkeit verlangt. Detaillierte Rechtskenntnisse brauchen Schöffinnen und Schöffen nicht. Erwartet wird ein gesundes Maß an Menschenkenntnis. Die Rechtskenntnis bringen die Berufsrichter mit. Dennoch haben die Laienrichter die gleichen Rechte und Pflichten wie die Berufsrichter.
 
Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Bundesverbandes ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V., unter  Schöffenwahl 2013.
 
Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung Landau ist das Büro für Gremienarbeit beim Hauptamt, Markus Geib, Tel. 06341/13-1105, E-Mail: markus.geib@landau.de
 
Das Bewerbungsformular findet sich auch auf der Homepage der Stadt Landau (www.landau.de/schoeffenwahl)
 
Die Bewerbung muss bis 11. Juni 2013 bei der Stadtverwaltung vorliegen.
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