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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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27.03.2023

Schöffinnen und Schöffen gesucht: Stadtverwaltung Landau nimmt ab sofort Bewerbungen für das Ehrenamt entgegen

Für die Amtszeit von 2024 bis 2028 werden bundesweit Schöffinnen und Schöffen gesucht – so auch in Landau. Ab sofort können sich Interessierte, die in Vertretung des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen beim Amtsgericht oder Landgericht Landau mitwirken möchten, um das Ehrenamt bewerben. Die Bewerbungsunterlagen nimmt die Stadtverwaltung entgegen; insgesamt werden 25 Haupt- und 132 Hilfsschöffinnen und -schöffen sowie 30 Jugendschöffinnen und -schöffen gesucht.

Schöffin oder Schöffe kann werden, wer mit Hauptwohnsitz in Landau wohnt, am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre ist und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Weitere Kriterien sind auf der städtischen Internetseite unter www.landau.de/schoeffenwahl nachzulesen.

Neben den formalen Kriterien gilt es zu beachten, dass das Amt der Schöffin oder des Schöffen in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, Reife des Urteils und geistige Beweglichkeit verlangt. Detaillierte Rechtskenntnisse brauchen Schöffinnen und Schöffen nicht. Erwartet wird lediglich eine gute Menschenkenntnis. Laienrichterinnen und -richter haben dennoch die gleichen Rechte und Pflichten wie Berufsrichterinnen und -richter.

Das Bewerbungsformular findet sich auf der Internetseite der Stadt Landau unter www.landau.de/schoeffenwahl.  Bewerbungen sind bis spätestens 31. Mai bei der Stadtverwaltung vorzulegen.

Ansprechpartner für (angehende) Schöffinnen und Schöffen ist Markus Geib vom städtischen Büro für Gremienarbeit. Er ist telefonisch unter der Rufnummer 0 63 41 / 13 – 11 05 oder per E-Mail unter markus.geib@landau.de erreichbar.

Ansprechpartnerin für die Wahl der Jugendschöffinnen und -schöffen ist Lea Estelmann vom städtischen Jugendamt. Sie ist telefonisch unter der Rufnummer 0 63 41 / 13 – 51 02 oder per E-Mail unter lea.estelmann@landau.de zu erreichen.

Die Vorschlagslisten werden von der Stadtverwaltung aufgestellt und vom Stadtrat in seiner Sitzung am 27. Juni bzw. vom Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 20. Juni beschlossen.

Weitere Informationen zum Ehrenamt gibt es auf der Internetseite des Bundesverbands ehrenamtlicher Richterinnen und Richter unter www.schoeffen.de.

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