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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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21.04.2021

Stadt Landau prüft Umgang mit Ausnahmen bei Einfahrt in Fußgängerzone - Ordnungsdezernent Hartmann sucht Austausch mit Betroffenen

Wem gehört die Fußgängerzone? Klar: Den Fußgängerinnen und Fußgängern. Immer wieder kommt es aber auch zu Situationen, in denen es gute Gründe dafür gibt, dass Autos auch nach 11 Uhr in die Fußgängerzone einfahren müss(t)en. Wie die Stadt Landau diesen Interessenkonflikt auflöst, treibt Ordnungsdezernent Lukas Hartmann um. Er führt Gespräche mit in der Fußgängerzone ansässigen Ärztinnen und Ärzten sowie Apothekerinnen und Apothekern, mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sozialdienste und mit Vertreterinnen und Vertretern des städtischen Beirats für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Hintergrund ist auch, dass andere Kommunen in Einzelfällen Ausnahmen machen, die das Gesetz nicht vorsieht. Die Stadt Landau wird sich deshalb mit einigen davon über Erfahrungen und unterschiedliche Verfahrensweisen austauschen. Schon jetzt ist Hartmann aber überzeugt: „Es gibt keine einfachen Lösungen.“

„Transporte von Kranken und Menschen mit Beeinträchtigungen, egal ob privat oder per Taxi, Lieferungen für Apotheken, Sozialdienste – es gibt viele gute Gründe in jedem Einzelfall eine Ausnahme für die Einfahrt in die Fußgängerzone zu machen. Mir fällt es wirklich schwer zu sagen: Diese eine Gruppe soll dürfen, die andere aber nicht. Wenn wir aber allen das Befahren erlauben, dann gibt es noch viel mehr motorisierten Verkehr in einer Zone, die gerade zum Schutz von Fußgängerinnen und Fußgängern geschaffen wurde – und in dieser Gruppe sind ältere Menschen, Kinder und solche mit Beeinträchtigungen immer die Verletzlichsten.“

Noch sähen er und sein Team ehrlicherweise keinen Weg, wie beide Anliegen – die Fußgängerzone als besondere Schutzzone für Fußgängerinnen und Fußgänger einerseits, und die Anfahrbarkeit in wichtigen Fällen von Gesundheit und Pflege andererseits – miteinander in Einklang zu bringen seien, zumal der Bundesgesetzgeber auch keine Lösung anbietet. Auch deshalb wird der Verkehrsdezernent Gespräche mit unterschiedlichen Betroffenengruppen führen, um eine Lösung im Dialog zu finden.

„Das Problem gibt es schon lange und es begegnet auch mir nicht zum ersten Mal. Dass wir noch keine Lösung haben, tut mir leid. Aber ich möchte eine finden, ohne neue Probleme oder Ungleichbehandlungen zu schaffen. Dafür brauchen wir noch etwas Zeit“, bittet Lukas Hartmann.

Zum Hintergrund:

Aktuell gibt es in Landau gemäß der geltenden Gesetzeslage keine Ausnahmen für ein Einfahren in die Fußgängerzone außerhalb der Liefer- und Ladezeiten. Selbst schwerbehinderte Menschen mit entsprechender Parkerleichterung dürfen nur während der Liefer- und Ladezeiten in die Fußgängerzone einfahren, ebenso Anwohnerinnen und Anwohner. Auch Krankenfahrten müssen innerhalb der gegebenen Zeiten erledigt werden. Medizinische Notfälle sind von dieser Regelung ausgenommen.

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