Zum Jahreswechsel ist bundesweit die Grundsteuerreform in Kraft getreten und bringt auch für alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer in Landau wichtige Änderungen mit sich. Die Reform hat dabei nicht nur Auswirkungen auf die Berechnung der Grundsteuer, sondern auch auf die Zahlungspflicht.
Was ändert sich konkret? Die bisherigen Bescheide werden aufgehoben! Alle Grundsteuerbescheide, die vor dem 1. Januar 2025 erlassen wurden, haben kraft Gesetzes zum 31. Dezember 2024 ihre Gültigkeit verloren. Damit endete auch die Zahlungspflicht aus diesen Bescheiden. Wichtig: Zahlungsrückstände bleiben davon unberührt und müssen weiter beglichen werden.
Ab 2025 gelten neue Grundsteuerbescheide: Die Zahlungspflicht beginnt mit der Zustellung des neuen Grundsteuerbescheids. Die neuen Bescheide gelten ab dem 1. Januar und werden von der Stadtverwaltung in den nächsten Tagen und Wochen versandt. Bitte beachten: Aufgrund der umfangreichen Umstellungen kann es dazu kommen, dass einige Bescheide erst nach den üblichen Steuerterminen zugestellt werden.
Die fälligen Beträge sowie deren Zahlungstermine können dem neuen Bescheid entnommen werden.
Die Stadtverwaltung bittet alle Steuerpflichtigen, die Angaben in ihren neuen Bescheiden sorgfältig zu prüfen. Insbesondere sollten das Aktenzeichen des Finanzamtes, die Objektbezeichnung, der Grundsteuermessbetrag, die hinterlegte Zahlungsweise und die Bankverbindung kontrolliert werden.
Für Rückfragen zur Veranlagung der Grundbesitzabgaben selbst stehen die Mitarbeitenden der Steuerabteilung gerne per E-Mail an grundsteuer@landau.de oder telefonisch unter 0 63 41/13-2203 und 0 63 41/13-2204 zur Verfügung. Weitere Informationen zur Grundsteuerreform gibt es im Internet unter www.landau.de/grundsteuer.
Hinweise zur Zahlung:
SEPA-Lastschriftverfahren: Wer am SEPA-Lastschriftverfahren teilnimmt, braucht nichts zu unternehmen. Sofern diese Zahlungsweise im neuen Bescheid bestätigt wird, erfolgt die Abbuchung automatisch, sobald die Zahlung fällig ist. Wichtig: Es wird nur abgebucht, wenn ein gültiger Bescheid vorliegt. Das Lastschriftmandat kann jederzeit digital erteilt werden unter www.landau.de/sepa.
Manuelle Zahlungen per Überweisung oder Dauerauftrag: Wer die Zahlungen selbst vornehmen möchte, überweist die Grundbesitzabgaben bitte erst nach Erhalt des neuen Bescheids. Bestehende Daueraufträge sollten überprüft und gegebenenfalls angepasst oder pausiert werden, um unberechtigte Zahlungen zu vermeiden.
Für Rückfragen zur Änderung der Zahlweise, insbesondere der Erteilung und Änderung des SEPA-Lastschriftmandates, stehen die Mitarbeitenden der Stadtkasse gerne per E-Mail stadtkasse@landau.de oder telefonisch unter 0 63 41/13-2106 und 0 63 41/13-2105 zur Verfügung.
Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis und Geduld während der Umstellungsphase.