Die 7-Tages-Inzidenz der Stadt Landau liegt der heutigen Mitteilung des Landesuntersuchungsamts Rheinland-Pfalz zufolge bei 81,1 und ist damit im Vergleich zum Vortag (70,4) gestiegen. Landau befindet sich weiter in der „Alarmstufe“ (Rot) des Corona Warn- und Aktionsplans des Landes. Die landesweite Inzidenz liegt bei 117,7 und ist damit ebenfalls höher als am Vortag.
Mit dem heutigen Tag tritt zudem die nächste Änderungsverordnung zur 18. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft. Sie sieht u.a. vor, dass die Testpflicht etwa beim Sitzen in der Außengastronomie für vollständig geimpfte Personen ohne Symptome entfällt.
Alle landesweiten Regeln finden sich auf der Internetseite https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen.
Da die Inzidenz der Stadt Landau weiter über 50, aber unter 100 bleibt, gelten die bekannten Einschränkungen. Das heißt: Lebensmittelmärkte etc. sind geöffnet; viele andere Geschäfte, etwa für Kleidung, bieten Shopping mit Terminen an, wobei diese auch spontan vereinbart werden können. Pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche darf sich jedoch nur eine Kundin bzw. ein Kunde in dem Geschäft aufhalten. Die Außengastronomie bleibt für Gäste mit negativem Corona-Test bzw. Impfnachweis geöffnet.
Alle Landauer Regeln sind auf www.landau.de/corona einsehbar. Hier findet sich auch eine Übersicht über die Schnelltestmöglichkeiten in der Stadt.
Die aktuellen Inzidenzwerte im Land Rheinland-Pfalz gibt es immer auf https://lua.rlp.de/de/unsere-themen/infektionsschutz/meldedaten-coronavirus.