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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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15.08.2013

Versand der Wahlbenachrichtigungen und Öffnungszeiten des Briefwahlbüros

Die Wahlbenachrichtigungen für die Stadt Landau werden in der Zeit vom 19. August 2013  bis 23. August 2013 an die Wahlberechtigten zugestellt. Wie bereits bei vergangenen Wahlen sind die Benachrichtigungen wieder in Briefform und nicht in Kartenform.
 
Wer nach dem 26. August 2013 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, jedoch glaubt, wahlberechtigt zu sein, wird gebeten, sich unter den Telefonnummern 06341/13-1104, -1300, -1107 oder -1301 umgehend bis spätestens 6. September 2013 an das Wahlamt zu wenden.
 
Das Wahllokal, in dem die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können, ist in dem Schreiben zur Wahlbenachrichtigung angegeben. Auf der Rückseite befindet sich ein Wahlscheinantrag, mit dem bei Bedarf Briefwahlunterlagen angefordert werden können. Ebenso ist eine Beantragung über das Internet möglich. Hierzu wird ab dem 19. August 2013 auf www.landau.de unter „Wahlen“ ein Formular zur Verfügung stehen.
 
Falls die Wahlbenachrichtigungen nicht oder noch nicht vorliegt, kann auch formlos ein Antrag per E-Mail oder mündlich gestellt werden. Ein telefonischer Antrag ist nicht möglich. In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Familien- und Vornamen, das Geburtsdatum und seine Wohnanschrift angeben.
 
Wer Briefwahl persönlich beantragen und gegebenenfalls auch gleich seine Stimme abgeben möchte, kann sich ab dem 26. August 2013 an das Briefwahlbüro im Rathaus, Zimmer 8 im Erdgeschoss, wenden.
 
Das Briefwahlbüro ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Landau erreichbar: Montag bis Mittwoch von 8:30 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr, Freitag von 8.30 bis 12 Uhr.
Zusätzlich ist das Briefwahlbüro an den Samstagen 31. August, 7. September und 14. September 2013 jeweils von 9 bis 11 Uhr geöffnet.
Am Freitag, dem 20. September 2013, wird das Briefwahlbüro zusätzlich von 14 bis 18 Uhr geöffnet sein.
 
Nur in Ausnahmefällen, etwa bei plötzlicher Erkrankung, können auch noch am Wahlsonntag selbst Briefwahlunterlagen ausgestellt werden. Dazu ist das Briefwahlbüro von 8.30 bis 15 Uhr geöffnet.
 
Wer Briefwahlunterlagen für andere Personen abholen möchte, benötigt hierfür eine schriftliche Vollmacht. In dem Antrag der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, ist bereits eine Vollmacht vorgedruckt, die bei Bedarf ausgefüllt werden kann.
 
Die Stadtverwaltung Landau weist ausdrücklich darauf hin, dass eine bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten darf. Dies ist gesetzlich so geregelt. Ausnahmen sind nicht möglich.
 
Wer Briefwahlunterlagen für sich oder eine andere Person abholen möchte, muss sich ausweisen können.
 
Bei der Rücksendung von Briefwahlunterlagen ist zu beachten, dass diese spätestens am Sonntag, dem 22. September 2013 um 18 Uhr, im Rathaus vorliegen müssen. Die Wahlbriefe können entweder persönlich im Briefwahlbüro abgegeben oder in die Hausbriefkästen am Rathaus eingeworfen werden. Eine Rücksendung per Post sollte spätestens am Donnerstag  vor der Wahl erfolgen.
 
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass fast alle Wahllokale in Landau barrierefrei zugänglich sind. Nur in wenigen Fällen war es nicht möglich, einen behindertengerechten Zugang zu schaffen. Betroffene können entweder Briefwahl nutzen oder einen Wahlschein beantragen. Mit diesem Wahlschein ist es möglich, in einem beliebigen Wahllokal im Wahlkreis seine Stimme abzugeben.
 
Bei Fragen zur Barrierefreiheit von Wahllokalen steht das Wahlamt unter den Telefonnummern 06341/13-1104, -1300, -1107 oder -1301 zur Verfügung.
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