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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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15.11.2020

Verwaltungsgericht Neustadt bestätigt Verbot von heutiger Kundgebung in Landau

Die für den heutigen Sonntag, 15. November, angemeldete Kundgebung auf dem Neuen Messeplatz in Landau darf nicht stattfinden. Das Verwaltungsgericht in Neustadt hat sich der Einschätzung der Stadt Landau angeschlossen und den Eilantrag des Anmelders abgelehnt. Oberbürgermeister Hirsch und Ordnungsdezernent Hartmann begrüßen die Entscheidung des Gerichts und bitten darum, diese zu achten.

Die Stadt Landau hatte die Kundgebung – und mit ihr alle Gegenkundgebungen – mit Blick auf den heutigen Volkstrauertag untersagt. Hintergrund für das Verbot waren auch Hinweise darauf, dass sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Kundgebung in anderen Städten nicht an behördliche Auflagen wie etwa die Einhaltung des Mindestabstands und der Maskenpflicht gehalten haben.

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