Eine der großen Herausforderungen unserer Zeit ist die Bereitstellung von Wohnraum für alle Menschen. Auch in der Stadt Landau ist der Wohnungsmarkt angespannt. Ein Grund: Viele Wohnungen werden nicht als solche genutzt. Um Leerstand und Zweckentfremdung zu bekämpfen, hat die Stadt Landau mit ihrem Oberbürgermeister Dominik Geißler zu Beginn dieses Jahres eine Zweckentfremdungsverbotssatzung eingeführt. Ziel dieser Satzung ist es, dass möglichst viele Wohnungen als solche genutzt werden und damit den Menschen in der Stadt als Wohnraum zu Verfügung stehen.
Im Januar erhielten alle Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer bereits ein Schreiben der Stadt mit dem Aufruf, Leerstände und Zweckentfremdungen zu melden. Ein Erinnerungsschreiben, das jetzt an alle versendet wurde, die noch nicht reagiert haben, macht deutlich: ALLE Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer sind verpflichtet, sich an dieser Datenerhebung zu beteiligen – auch wenn sie keinen leerstehenden oder zweckentfremdeten Wohnraum ihr Eigen nennen.
Bitte beachten: Wer keinen leerstehenden oder zweckentfremdeten Wohnraum besitzt – Also auch, wer die eigene Wohnung oder das eigene Haus selbst nutzt! – kreuzt im Fragebogen einfach „Nein“ an. Weitere Angaben zur Wohnung sind dann nicht erforderlich.
Wer einen Leerstand oder eine Zweckentfremdung meldet, wird von Mitarbeitern des Stadtbauamts kontaktiert, um das weitere Verfahren abzustimmen. Dabei geht es nicht darum, zu „gängeln“, sondern zu beraten. Denn: Gründe für einen (temporären) Leerstand gibt es viele und manche erlaubt die Satzung auch. Immer können Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer in so einem Fall aber mit dem Stadtbauamt reden. Dabei können auch Unsicherheiten, etwa Zweit-, Ferien- oder Einliegerwohnungen betreffend, ausgeräumt werden.
Wer sich noch nicht an der Datenerhebung beteiligt hat, kann das bis zum 18. April nachholen. Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer gelangen über einen QR-Code auf dem Informationsschreiben oder direkt über die Webseite www.landau.de/zweckentfremdung schnell und unkompliziert zu einer extra eingerichteten Online-Plattform.
Wer nicht fit ist im Umgang mit dem Internet und auch niemanden kennt, der helfen kann, bekommt im Stadtbauamt Unterstützung. Die Ansprechpartner sind zu den Öffnungszeiten der Verwaltung unter 0 63 41/13 68 03, 0 63 41/13 68 04 bzw. 0 63 41/13 68 15 zu erreichen. Anruferinnen und Anrufer werden gebeten, Geduld zu haben, sollte ein Anschluss mal besetzt sein.
Per E-Mail beantwortet das Stadtbauamt Rückfragen unterzweckentfremdung.stadtbauamt@landau.de.
Wichtig: Sollten sich Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer auch nach der Erinnerung nicht an der Datenerhebung beteiligen, erlässt die Verwaltung zur Durchsetzung der Auskunftspflicht gebührenpflichtige Bescheide.
Die komplette Zweckentfremdungsverbotssatzung ist auf www.landau.de/stadtrecht unter dem Buchstaben Z zu finden.