Wo darf man Autos waschen? Der EWL infor-miert im Rahmen der Nachhaltigkeitswoche
Es ist verlockend, das Auto direkt vor der Haustür von all dem Dreck zu befreien, der sich über die Woche angesammelt hat. Aber ist es überhaupt erlaubt, sein Fahrzeug am Straßenrand oder in der Hofeinfahrt zu reinigen? Der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (EWL) informiert über Erlaubtes und Verbotenes rund um die Wagenwäsche im Rahmen der europäischen Nachhaltigkeitswoche, die am Freitag (5. Juni) endet.
Mancher wird sich fragen, warum überhaupt so ein Tamtam um die Autopflege auf öffentlichen und privaten Grundstücken gemacht wird. „Der Grund ist einfach: Es geht um Umweltschutz – vor allem um den Schutz unseres Grundwassers“, informiert Bernhard Eck, Vorstand des EWL.
Wildes Waschen kann teuer werden
Generell verboten ist die Autowäsche auf unbefestigtem Grund wie Wiese, Rasen, Schotter oder Waldboden. Dort würde Waschwasser, das Öl, Schmutz und Reinigungsmittel enthalten kann, direkt versickern und fast ungefiltert ins Grundwasser gelangen. Motorwäschen sind auf privaten und öffentlichen Grundstücken ebenfalls untersagt, weil sich hierbei Öle, Schwermetalle und Kraftstoffreste lösen.
„Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit saftigen Strafen belegt ist“, weiß Bernhard Eck. Grundwasser ist ein rares Gut, das auch künftige Generationen zur Trinkwassergewinnung brauchen.
Wasser wächst nicht nach
„Es ist wichtig, dass wir sorgsam damit umgehen und es sauber halten. Wasser wächst nicht nach“, meint der EWL-Vorstand und fügt an: „Wir müssen mit dem Wasservorrat der Erde auskommen, das bereits stetig im Kreislauf ist.“ Die Bundesregierung hat deshalb mit dem Wasserhaushaltsgesetz einen Rahmen für den Schutz dieser wertvollen Ressource vorgegeben. Die Kommunen machen daraus konkrete Vorgaben. Von daher kann in Hamburg etwas erlaubt sein, was in München verboten ist. Das Wasserhaushaltsgesetz regelt beispielsweise nicht die Reinigung von Fahrzeugen oder anderen Gegenständen auf befestigtem und bebautem Untergrund wie einer Garage oder einem asphaltierten Stellplatz. Hierüber entscheiden die Städte und Gemeinden allein.
In Landau erlaubt
In Landau darf man sein Auto nicht waschen, wo das Regen- und Schmutzwasser getrennt abgeleitet wird. Denn hier besteht die Gefahr, dass das verschmutzte Waschwasser über einen Ablauf im Hof oder auf der Straße über die Regenwasserrinne direkt in ein Gewässer abgeleitet wird. Aber auch dort, wo Wasser gemischt über die Kanalisation in die Kläranlage fließt, empfiehlt der EWL das Auto nur mit reinem Wasser abzuwaschen – ohne Reinigungsmittel. „Es ist dort nicht auszuschließen, dass Schmutzwasser über einen undichten Untergrund in den Boden oder das Grundwasser gelangt“, erklärt Bernhard Eck und fügt an: „Umweltfreundlicher und oft auch günstiger ist die nächste Waschstraße.“ Waschstraßen haben einen Ölabscheider und bereiten das Schmutzwasser auf, bevor es der Kanalisation zugeführt wird.