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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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02.07.2025

Wichtig in der Urlaubszeit: Wie Bürgerinnen und Bürger der Legionärskrankheit vorbeugen - und wer sein Warmwasser untersuchen lassen muss

Insbesondere in den Sommer- und Herbstmonaten steigt regelmäßig die Anzahl der bekannten Fälle der Legionärskrankheit. Um sich vor den auslösenden Bakterien, den Legionellen, zu schützen, muss Wasser im Wasserwärmer mindestens auf 60 Grad Celsius erwärmt worden sein und eine regelmäßige Wartung der Trinkwasserhausinstallation erfolgen. Darauf weist das Gesundheitsamt Südliche Weinstraße hin, das für den Landkreis SÜW und die Stadt Landau zuständig ist.

Dass die Krankheit in den wärmeren Monaten häufiger auftritt, kann mit Urlaubsreisen und den damit verbundenen Infektionsrisiken wie einem Hotelaufenthalt und Baden in Whirlpools zusammenhängen, erklärt die Behörde. Auch stehendes Wasser in den Rohrleitungen der heimischen Wohnung während einer Abwesenheit oder in der Urlaubsunterkunft kann zum Risiko werden. Warm- und Kaltwasser sollten alle 72 Stunden in den Rohrleitungen ausgetauscht werden. Die Ärztinnen und Ärzte sowie die Hygiene-Fachleute des Amts empfehlen daher: „Drehen Sie sowohl bei Ankunft in Ihrer Ferienunterkunft als auch, wenn Sie wieder zu Hause sind, alle Warmwasserhähne und Duschen für mehrere Minuten auf, um heißes Wasser durchzuleiten. Öffnen Sie vorher die Fenster und verlassen Sie den Raum, um die Aerosole nicht einzuatmen.“ Das Wasser braucht nicht allzu lange zu laufen:  Einige Minuten mit warmem Wasser zu spülen, genügt. Denn das Nass ist ein kostbares Gut, das gerade im Sommer vielerorts knapp wird. Auch im Kaltwasser sollte generell ein Wasseraustausch stattfinden, da sich besonders im Sommer das stehende Kaltwasser über 25 Grad erwärmen kann und damit ein Bakterienwachstum begünstigt wird.

Was sind Legionellen?

Legionellen sind Bakterien, die beim Menschen unterschiedliche Krankheitsbilder verursachen können, von grippeartigen Beschwerden bis zu Lungenentzündungen. Sie sind weltweit verbreitete Umweltkeime, die in geringer Anzahl natürlicher Bestandteil von Oberflächengewässern und Grundwasser sind.

Was ist die Legionärskrankheit?

Besonders in künstlichen Wassersystemen mit geringem Durchfluss, zum Beispiel in Wasserleitungen von Gebäuden, finden die Erreger bei entsprechenden Temperaturen gute Wachstumsbedingungen. Unter anderem beim Duschen kann es dann dazu kommen, dass Menschen die Legionellen durch den entstehenden Duschnebel einatmen. Nach zwei bis zehn Tagen können diese eine Legionellose mit Lungenentzündung auslösen – die sogenannte Legionärskrankheit. Bei milderen Verläufen treten Fieber und grippeähnliche Symptome auf, bei schwereren Verläufen kann die Lungenentzündung auch zum Tod führen. Gefährdet sind vor allem Menschen mit einer geschwächten Immunabwehr, ältere Menschen oder Raucherinnen und Raucher.

Diese Anlagen sind auf Legionellen zu untersuchen 

In Deutschland muss laut Trinkwasserverordnung das Warmwasser auf Legionellen bei bestimmten Voraussetzungen überprüft werden, zum Beispiel bei einer sogenannten gewerblichen Tätigkeit wie Wohnungsvermietungen. Nicht betroffen sind Ein- oder Zweifamilienhäuser. Alles darüber fällt in die Kategorie „alle drei Jahre untersuchungspflichtig“. Dabei geht es um sogenannte Großanlagen zur Trinkwassererwärmung mit einer Verneblungseinrichtung wie zum Beispiel einer Dusche oder einer Spülbrause. Konkret sind das Anlagen mit einem Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentralen Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit mehr als 400 Litern sowie Anlagen, die mehr als drei Liter in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle fördern. Dabei zählt die Zirkulationsleitung nicht mit.

Bei einer sogenannten öffentlichen Tätigkeit, wie zum Beispiel in Sporteinrichtungen, Hotels oder Ferienwohnungen, ist die Untersuchung mindestens einmal im Jahr Pflicht.

Bei mobilen und zeitweiligen Wasserversorgungsanlagen, die vor Beginn dem Gesundheitsamt angezeigt werden müssen, zum Beispiel Zeltlager oder Camping(stell)plätze, sind die Untersuchungsintervalle vom Gesundheitsamt festzulegen.

Weitere Tipps und Informationen gibt es unter www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/legionellen/ 

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