Bei der Erhebung der Vorausleistungen auf den wiederkehrenden Beitrag für Verkehrsanlagen erhalten in diesem Jahr alle Beitragspflichtigen neue Bescheide.
Mit diesen Bescheiden werden die tatsächlichen Ausgaben des Investitionsprogramms 2010-2013 abgerechnet und der neue Vorauszahlungsbetrag für die Jahre 2014 bis 2017 erhoben.
Daher sollen beitragspflichtige Grundstückseigentümer die Zahlung des wiederkehrenden Beitrages für das Jahr 2014 nicht vor Erhalt des neuen Beitragsbescheides leisten.
Hierauf weist die Stadtverwaltung hin.