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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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27.06.2014

Wiederkehrender Beitrag für Straßen geht in die zweite Runde

Seit dem Jahr 2010 erhebt die Stadt Landau den wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag. Nach dem Ende des ersten Abrechnungszeitraumes 2010 bis 2013 hat zum 1. Januar 2014 der neue Abrechnungszeitraum 2014 bis 2017 begonnen. Die Eigentümer beitragspflichtiger Grundstücke erhalten in der nächsten Woche den neuen Beitragsbescheid.

Fällig wird der wiederkehrende Beitrag für das Jahr 2014 einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides. Liegt eine gültige Einzugsermächtigung vor, wird der Beitrag zum Fälligkeitstermin von der Stadtkasse abgebucht. Für Kurzentschlossene liegt dem Bescheid auch ein entsprechender Vordruck bei. In den Jahren 2015 bis 2017 wird die Fälligkeit wieder am 1. Februar sein.

Die wesentlichen Investitionsmaßnahmen für 2014 bis 2017 mit einem Gesamtvolumen von rund 8,4 Mio Euro wurden vom Stadtrat am 17. Dezember 2013 beschlossen. Unter anderem ist vorgesehen, über den wiederkehrenden Beitrag und den von der Stadt Landau zu tragenden Gemeindeanteil den Ausbau der Böchinger Straße in Godramstein, der Impflinger Straße in Mörzheim und der Pinselstraße in Wollmesheim zu finanzieren. Außerdem soll die in die Jahre gekommene Straßenbeleuchtung saniert werden.

Fragen zum Bescheid über den wiederkehrenden Beitrag der Stadt Landau beantworten:

Gustav Kießling, Tel. 06341/13-6815 oder Fax 06341/13-88-6815 oder

Email: gustav.kiessling@landau.de

und

Silke Ramacher, Tel. 06341/13-6813 oder Fax 06341/13-88-6813 oder

Email: silke.ramacher@landau.de

Informationen zum wiederkehrenden Beitrag sind auch auf der städtischen Internetseite www.landau.de in der Rubrik bürgernah -> Bürgerinformation -> Wiederkehrende Beiträge abrufbar.

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