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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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22.09.2014

Wir wollen uns einigen! - Konsensmodell Südpfalz

Trennung und Scheidung der Eltern sind ein kritisches Lebensereignis für alle Familienmitglieder und ein Risikofaktor für die weitere Entwicklung der betroffenen Kinder. Kinder bewältigen diese Phase leichter, wenn sie in Kontakt mit beiden Eltern bleiben und diese ihre Erziehungsverantwortung einvernehmlich und in wechselseitiger Akzeptanz wahrnehmen. Das Konsensmodell Südpfalz im familiengerichtlichen Verfahren (Sorgerecht/ Umgangsrecht) wurde im regionalen Arbeitskreis Trennung/ Scheidung Landau / SÜW in Zusammenarbeit mit den Jugendämtern des Kreises SÜW und der Stadt Landau entwickelt.

Diesem Arbeitskreis gehören Sozialarbeiter/innen, Rechtsanwälte/innen, Psychologen/innen und Familienrichter/innen an. Ihr Berufsalltag verpflichtet sie, Eltern und Kindern bei der Lösung und Überwindung der durch Trennung und Scheidung verursachten Probleme Hilfe zu leisten. Ziel ist es, durch die Kooperation aller beteiligten Stellen wie Gericht, Jugendamt, Beratungsstellen und Anwaltschaft so früh wie möglich auf eine einvernehmliche Einigung hinzuwirken, Eltern zu bestärken, ihre Elternverantwortung wahrzunehmen und sich über Regelungen, die ihre Kinder betreffen, zu verständigen.

Eine eigens für die Eltern entwickelte Broschüre, soll sie zu einer einvernehmlichen Einigung motivieren. Die Broschüre zeigt die Vorgehensweise der beteiligten Stellen und den Ablauf auf:

  • Bereits im Antrag teilen die Eltern über ihren Anwalt mit, dass sie nach dem Konsensmodell verfahren möchten, das bedeutet, reduzierte Beteiligtenvorträge und Vermeidung von Vorwürfen.
  • Das Familiengericht informiert das Jugendamt über den Antrag der Eltern, dieses beteiligt sich gegebenenfalls am Verfahren.
  • Im Gerichtstermin wird auf eine faire, lösungsorientierte Kommunikation geachtet.
  • Kann noch keine verfahrensbeendende Vereinbarung getroffen werden, erfolgt eine Zwischenvereinbarung und die Eltern nehmen die Hilfe einer Beratungsstelle in Anspruch um eine faire Einigung zu erarbeiten.
  • Ein weiterer Gerichtstermin wird festgelegt
  • Damit ein möglichst reibungsloser und schneller Ablauf gewährleistet ist, übermitteln die Verfahrensbevollmächtigten innerhalb von 5 Tagen ein entsprechendes Formular an die, von den Eltern ausgewählte Beratungsstelle, die Eltern verpflichten sich innerhalb von 3 Werktagen Kontakt zu der gewünschten Beratungsstelle aufzunehmen.
    Die Beratungsstellen gewährleisten einen möglichst schnellen Beratungstermin.
  • Die Rückmeldung über den Beratungsverlauf an das Gericht ist ebenfalls genau festgelegt

Der Erfolg  des Modells soll jährlich überprüft werden.

Broschüren sind über die Jugendämter des Kreises Südliche Weinstraße und der Stadt Landau, Rechtsanwälte/innen, das Familiengericht und in den Beratungsstellen zu erhalten.

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