Der Beirat für Migration und Integration ist ein von Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die aus den unterschiedlichsten Ländern stammen, gewählter Bürgerbeirat, der bei politischen Entscheidungen beratende und kontrollierende Funktionen hat.
Am 1. Januar 2009 trat das Landesgesetz über die Einrichtung von kommunalen Beiräten für Migration und Integration in Kraft. Der Beirat für Migration und Integration löste den Ausländerbeirat ab. Nach § 56 der Gemeindeordnung ist in Gemeinden, in denen mehr als 1000 ausländische Einwohner ihre Hauptwohnung haben, ein Beirat für Migration und Integration einzurichten. Die Wahl fand am 8. November 2009 statt.
Aufgabe des Beirates für Migration und Integration ist die Förderung und Sicherung des gleichberechtigten Zusammenlebens der in der Stadt wohnenden Menschen verschiedener Nationalitäten, Kulturen und Religionen sowie die Weiterentwicklung des kommunalen Integrationsprozesses. Im Beirat werden die Belange der Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund sowie Fragen der kommunalen Integrationspolitik erörtert und gegenüber den Organen der Stadt vertreten. Auf Antrag des Beirates für Migration und Integration hat der Oberbürgermeister Angelegenheiten dem Stadtrat zur Beratung und Entscheidung vorzulegen. Der Vorsitzende des Beirates für Migration und Integration oder einer seiner Stellvertreter sind berechtigt, bei der Beratung dieser Angelegenheit an Sitzungen des Stadtrates oder seiner Ausschüsse mit beratender Stimme teilzunehmen. Der Beirat soll zu Fragen, die ihm vom Stadtrat, einem Ausschuss oder dem Oberbürgermeister vorgelegt werden, Stellung nehmen.
Der Beirat für Migration und Integration besteht aus acht direkt gewählten Mitgliedern und vier berufenen Mitgliedern des Stadtrates.
Die Protokollführung obliegt dem Sozialamt.
Beirat für Migration und Integration - Satzung (PDF, 63 kB)